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![]() Die Vermögenswirksamen Leistungen gibt es bereits seit 52 Jahren. Damit gehören sie zwar schon zu den Oldies unter den geförderten Sparverträgen, stellen aber für viele Arbeitnehmer nach wie vor eine sehr interessante Sparform dar.
Der Staat belohnt Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit festen Zulagen - vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb einer bestimmten Grenze. Bei Ledigen liegt die Einkommensgrenze bei
17.900
Euro, für Ehepaare bei
35.800
Euro. Allerdings darf der jährliche Bruttoverdienst (je nach Familienstand und persönlicher Freibeträge) höher sein.
Förderberechtigt sind übrigens alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten, sowie Soldaten auf Zeit.
Bis zu diesem Jahres-Bruttoeinkommen erhalten Sie die staatliche Finanzspritze:
Wenn Sie wegen der Einkommensgrenzen die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht erhalten, können Sie vielleicht eine andere Form von staatlichen Zulagen über einen Bausparvertrag nutzen. Im
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