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Wer seine vermögenswirksamen Leistungen mit der richtigen Anlageform bespart, erhält dafür eine staatliche Förderung: Die so genannte Arbeitnehmer-Sparzulage.
Leider fördert der Staat nicht alle Sparformen und macht gleichzeitig auch Unterschiede bei der Höhe der Zuschüsse.
Gefördert werden derzeit nur Bausparverträge, Genussscheine, Aktien, sowie Investmentfonds mit einem Schwerpunkt auf aktienorientierte Anlagen.
Die einzelnen Sparformen mit ihren unterschiedlichen Laufzeiten, Sparzulagen und Renditen:
- Alle Renditeangaben beziehen sich auf den Durchschnitt der letzten 15 Jahre.
Die damaligen Renditen sind jedoch keine Garantie für die Zukunft. Künftige Renditen können sowohl höher, als auch niedriger ausfallen.
- 6 + 1 bedeutet: Die eigentliche Spardauer beträgt 6 Jahre. Danach muss der VWL-Vertrag noch 1 Jahr ruhen. Erst hiernach erfolgt die Auszahlung. Nach den 6 Jahren kann sofort wieder ein neuer VWL-Vertrag abgeschlossen werden über eine beliebige Sparform.
- Die Renditeangabe gilt nur dann, wenn Sie die Laufzeit von 7 Jahren einhalten
und somit den einmaligen Schlussbonus von bis zu
10%
erhalten. Bei einer vorzeitigen Auflösung liegt die Rendite nur bei rund 0,8%.
- Rendite bei 12 Jahren Laufzeit. Wegen der längeren Anspardauer lassen sich
Lebensversicherungen mit den anderen VWL-Sparformen nicht vergleichen. Bei einer Laufzeit von 7 Jahren wäre die Rendite nämlich viel geringer und läge unserer Schätzung nach bei maximal 3,2%.
- Gefördert werden nur Investmentfonds, die zu mindestens 60% in Aktien investieren.
- Für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern beträgt die Sparzulage sogar
22%
(hier werden jährlich bis zu
88,00
€ vom Staat bezuschusst).
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Möglich ist also auch ein Wertpapier-Kaufvertrag, falls Ihr Arbeitgeber an der Börse notiert ist. Sie kaufen dann Aktien von dem Unternehmen, wo Sie beschäftigt sind. Ebenfalls möglich wäre ein Beteiligungsvertrag an Ihrem Arbeitgeber oder an einer GmbH oder Genossenschaft, die mit Ihrem Arbeitgeber-Unternehmen verbunden oder daran beteiligt ist. Faktisch sind Sie damit zum Teil ein Miteigentümer an der Firma, wo Sie beschäftigt sind.
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Machbar sind Beteiligungsverträge an seit längerer Zeit bestehenden Wohnungsbau-Genossenschaften oder an genossenschaftlichen Banken (z.B. den Volksbanken).
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