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![]() Hier finden Sie Antworten auf die am meisten gestellten Fragen zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.
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Dann schreiben Sie uns einfach oder vereinbaren einen kostenlosen Rückruf. Muss mein Arbeitgeber einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen bezuschussen?
Wenn Sie nach dem Tarifvertrag Ihrer Branche einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dann muss Ihr Arbeitgeber zwingend einen Teil der VWL-Beiträge übernehmen. In manchen Betrieben werden die Zuzahlungen des Arbeitgebers sogar über besondere betriebliche Vereinbarungen geregelt. In dem Fall stehen die Zuschüsse in Ihrem Arbeitsvertrag.
Sollte Ihr Arbeitgeber laut Tarif- oder Arbeitsvertrag jedoch nicht zu einer Zuzahlung verpflichtet sein, so kann er zwar freiwillig etwas dazu zahlen, muss es aber nicht. Habe ich einen Anspruch auf die staatlichen Sparzulagen?
Die staatlichen Förderungen bekommen grundsätzlich nur Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten, und Soldaten auf Zeit. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt. Diese Einkommensgrenzen können Sie im Kapitel
Näheres dazu im Kapitel Ich bin verheiratet und wir sind beide erwerbstätig. Ich selbst habe ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 34.000 Euro. Bekommen wir die staatlichen Sparzulagen?
Bei Doppelverdienern wird immer das Einkommen beider Ehepartner herangezogen (nennt sich Ehegattensplitting). Es kommt also darauf an, wieviel Ihr Ehepartner verdient.
Um die VWL-Zulagen zu erhalten, darf Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid zurzeit nicht mehr als
35.800
Euro betragen.
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen darüber, dann erhalten Sie zwar keine Sparzulage, hätten aber eventuell Anspruch auf die Wohnungsbauprämie über einen Bausparvertrag.
Mein Arbeitgeber zahlt mir keinen Zuschuss. Lohnt sich ein VWL-Sparvertrag trotzdem?
Ein Sparvertrag über die vermögenswirksamen Leistungen lohnt sich in dem Fall nur dann, wenn Sie die Förderungen über die staatliche
Wie erfährt mein Arbeitgeber, wohin er die VWL überweisen soll?
Ihr Arbeitgeber wird automatisch von der Gesellschaft bzw. vom Anlageinstitut darüber informiert, dass Sie nun einen Sparvertrag über Vermögenswirksame Leistungen besitzen. Er weiß also genau Bescheid, ab wann Ihr VWL-Sparvertrag starten sollen und wohin die Beiträge überwiesen werden sollen.
Ich möchte die Förderung voll ausschöpfen und die maximal möglichen
39,17
Euro in einen Bausparvertrag einzahlen. Meine Firma zahlt mir jedoch nur einen Zuschuss von
13,29
Euro. Muss ich den Rest dann selbst an die Bausparkasse überweisen?
Nein. Der Arbeitgeber zieht Ihren Eigenanteil dann vom Gehalt ab und überweist Ihre Sparzahlung zusammen mit seinem Zuschuss direkt auf das Konto Ihres Sparvertrages.
Ich habe gehört, dass die vermögenswirksamen Leistungen über eine Anlage in Aktienfonds besonders lohnenswert sein können. Wie sicher sind solche Aktienfonds für meine VWL?
Gute Aktienfonds konnten in der Vergangenheit oft weit bessere Ablaufrenditen erzielen als die meisten anderen Sparanlagen. Auf die relativ kurze Anlagedauer von 7 Jahren bergen sie jedoch immer ein hohes Risiko. Sind die Aktienkurse nämlich ausgerechnet zum Ablauf Ihrer vermögenswirksamen Leistungen „im Keller”, können Vermögensverluste entstehen.
Wirkliche Verluste entstehen Ihnen aber nur, wenn Sie die VWL-Anlage dann tatsächlich auflösen. Lassen Sie das Investmenkonto in solchen Fällen besser noch eine Weile stehen. So können Sie in Ruhe den Zeitpunkt abwarten, an dem Ihre Anlage wieder im Plus ist.
Wenn Sie Ihre Sparanlage jedoch pünktlich und ohne mögliche Verluste ausgezahlt wissen möchten, dann dürfen Sie in keinem Fall ein Aktienfondskonto unterzeichnen.
Bis zu welcher Höhe werden die Vermögenswirksamen Leistungen staatlich gefördert?
Seit Januar 1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die kumulativ ausgeschöpft werden können. Dabei unterstützt der Gesetzgeber besonders die Anlage in aktienorientierte Investmentfonds - denn diese sind nach Auffassung des Staates für einen langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet. Aber auch Bausparverträge werden besonders gefördert. Nachfolgend die Förderungen in Zahlen
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