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Viele Angestelle erhalten vom Chef einen festen monatlichen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen: Die sogenannte Arbeitgeber-Sparzulage.
Ob und wieviel Ihnen der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen dazu zahlt, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag Ihrer Branche oder von den Betriebsvereinbarungen ab.
Wenn, dann können Sie mit einem monatlichen Zuschuss zwischen
6,65
und
39,88
Euro rechnen. Manchmal sogar übernimmt der Arbeitgeber freiwillig die kompletten Beiträge.
- Ist der Zuschuss nach dem Tarifvertrag Ihrer Branche vorgeschrieben, dann muss Ihr Chef diesen auch erbringen. Jedoch sind uns Fälle bekannt, wo der Arbeitgeber die Zuzahlung verweigerte. Bestehen Sie in so einem Fall höflich, aber bestimmt auf Ihr Recht.
- Sollten Sie keinen tariflichen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben, dann gilt der Wahlspruch:
Fragen kostet nichts. Wenn Sie Ihrem Chef wertvoll sind, wird er Ihre VWL vielleicht trotzdem bezuschussen. Denn schließlich kann er seine Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
- Wenn Sie die
staatliche
Sparzulage nutzen können, dann lohnen sich die Vermögenswirksamen Leistungen auch ohne einen Arbeitgeberzuschuss.
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