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Wenn Sie durch einen Unfall bleibende körperliche Schäden erleiden, so spricht man von einer „Invalidität”. In dem Fall bekommen Sie aus Ihrer Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Beachten Sie, das der Begriff „Invalidität” nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass Sie nach dem Unfall gleich Querschnittsgelähmt sind.
Sehr viel häufigere Gründe für eine Invalidität sind z.
Bei solchen „kleineren” Verletzungen spricht man von einer so genannten Teil-Invalidität.
Wenn z.B. eine 20%-ige Teil-Invalidität vorliegt, dann erhalten Sie aus Ihrer Unfallversicherung auch eine entsprechende, 20%-ige Leistung.
Diese wird sich noch erhöhen, wenn Ihre Unfallversicherung eine gute Gliedertaxe beinhaltet. Mehr dazu im
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