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Eine Unfallversicherung soll in erster Linie die finanziellen Folgen einer bleibenden Körperbeeinträchtigung auffangen. Deshalb beinhaltet jede Unfallversicherung zuallererst die so genannte Invaliditätsleistung.
Daneben können Sie auch weitere Zusatzleistungen absichern. Wir haben Ihnen hier die einzelnen Möglichkeiten zusammengefasst, geordnet nach der Wichtigkeit
Wenn in Folge eines Unfalls Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beinträchtigt ist, erhalten Sie aus Ihrer Unfallversicherung die vorher vereinbarte Invaliditätsleistung.
Bei vollständiger Invalidität erhalten Sie die die gesamte Versicherungssumme, bei Teil-Invalidität den entsprechenden prozentualen Teil.
Um die Beiträge zu senken, können Sie bei nahezu allen Unfallversicherungen eine mehr oder minder hohe
einschließen.
Zu hoch sollte die Progression allerdings nicht sein - denn bei einer Invalidität von unter 90 Prozent wäre die Entschädigung sonst nur sehr gering. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Progression von maximal 350 Prozent (bei Kindern bis höchstens 300%).
Wenn noch nicht vorhersehbar ist, ob durch den Unfall eine körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt, erhalten Sie die Unfall-Leistung im schlimmsten Fall erst nach einem Jahr.
Viele Versicherer bieten deshalb eine sog. Sofortleistung bei schweren Verletzungen an (manche nennen diese Option auch Übergangsleistung). Wir halten dieses Extra für sehr empfehlenswert. Alternativ können Sie auch eine Todesfall-Leistung vereinbaren, denn damit haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Sofortleistungen - und zwar genau in der Höhe der versicherten Todesfallsumme.
Mit einer Unfallrente erhalten Sie ab einem gewissen Invaliditätsgrad (normalerweise ab 50%) eine lebenslange Rente. Vor allem für Kinder ist eine Unfallrente empfehlenswert, weil die Leistung aus der Invaliditätssumme meist nicht für ein ganzes Leben ausreicht.
Ein schwerer Unfall ist oft mit hohen Anfangskosten verbunden (z.B. ein Umbau der eigenen Wohnung oder der Umzug in eine andere, Umbauten am Kfz, oder der Kauf bestimmter Hilfsmittel). Diese Kosten können durch eine monatlich gezahlte Unfallrente natürlich nicht sofort aufgebracht werden. Eine Unfallrente sollten Sie deshalb nur in Kombination mit einer ausreichenden Invaliditäts-Leistung versichern.
Eine Todesfall-Leistung sollten Sie nur dann versichern, wenn gewisse Personen, die Ihnen nahe stehen (z.B. Ihre Familie), finanziell von Ihnen abhängig sind. Beachten Sie aber, dass die Todesfallsumme nur bei unfallbedingten Ursachen ausgezahlt wird. Wenn die versicherte Person sofort oder innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt, wird die vereinbarte Todesfallsumme fällig.
Einen Todesfallschutz sollten Sie besser über eine preiswerte Risiko-Lebensversicherung versichern - denn die leistet auch nach einer krankeitsbedingten Todesfolge.
Trotzdem aber kann es sich lohnen, eine kleine Todesfall-Leistung (z.B. 10.000 Euro) mit in die Unfallversicherung einzubauen.
Bei einer Invalidität erhalten Sie dann nämlich einen Vorschuss auf die spätere Invaliditätsleistung. In aller Regel wird Ihnen die komplette Invaliditätssumme sonst erst nach Ablauf von 12 Monaten ausgezahlt.
Wer nach einem einem Unfall auch sichtbare Schäden erleidet (z.B. Narben im Gesicht), möchte diese natürlich schnell wieder loswerden. Eine Krankenversicherung erstattet solche Operationen aber nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Auf Ästhetik wird hier also keine Rücksicht genommen. Wenn Sie auf Ihr äußeres Erscheinungsbild großen Wert legen - oder sogar beruflich davon abhängig sind, dann sollten Sie auch Leistungen für kosmetische Operationen mit einschließen.
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich, so erhalten Sie für jeden Tag des stationären Aufenthaltes das vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Zusätzliches können Sie ein sog. Genesungsgeld vereinbaren. Dies würde dafür sorgen, dass Sie nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus auch für die Zeit „danach” ein festes Tagegeld bekommen.
Wenn Sie ein Unfall-Tagegeld fürs Krankenhaus unbedingt brauchen, dann sollten Sie es besser über eine
Wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können zahlt die Unfallversicherung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagegeldsatz. Bei einer Arbeitsbeeinträchtigung würde die Höhe des Tagegeldes entsprechend abgestuft werden.
Wie bei allen anderen Versicherungen gilt auch für die Unfallversicherung
Sichern Sie nur die wirklich notwendigen Risiken ab - also nur eine Leistung für den Invaliditätsfall und vielleicht auch ein Überbrückungsgeld in Form einer Sofortleistung bei schweren Verletzungen. Für Kinder wäre zudem auch eine zusätzliche Unfallrente sinnvoll. Andere Zusatzleistungen sind in der Unfallversicherung mehr oder weniger überflüssig - und meist sogar definitiv zu teuer.
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