|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]()
Eine Unfallversicherung lässt sich auf fast jede Bedarfssituation individuell anpassen.
Wie hoch die eigentliche Invaliditätssumme am Ende aber sein sollte, ist abhängig von Ihrem Beruf, dem Einkommen und Ihrem Lebensstandard.
Als Faustregel sollten Sie etwa acht bis zehn Brutto-Jahresgehälter als Invaliditätsleistung versichern. Diese Summe sollte ausreichen, um die ersten Kosten (z.B. für den Umbau Ihres Autos oder -falls notwendig- den Kauf einer Eigentumswohnung) zu decken und künftige Lebenshaltungskosten zu bezuschussen.
Beachten Sie aber
Kinder sind nur im Kindergarten bzw. in der Schule, bei der Ausübung eines Ferienjobs oder während einer Hilfeleistung über die gesetzliche Unfallrente abgesichert. Erleidet Ihr Kind dort einen Unfall mit einem Körperschaden von mindestens 20% (entspricht z.B. dem Verlust eines Daumens), so hat es Anspruch auf die gesetzliche Unfallrente, die sich aus der
errechnet. Mit steigendem Alter wird die Rente an die veränderten Verhältnisse angepasst. Die meisten Unfälle passieren jedoch außerhalb vom Kindergarten oder der Schule - und dann sind keine gesetzlichen Leistungen zu erwarten. Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung müssten in dem Fall also ein Leben lang reichen. Für Ihr Kind sollten Sie deshalb immer eine hohe Invaliditätssumme vereinbaren.
Zusätzlich ist eine Unfallrente empfehlenswert. Diese sichert Ihrem Kind bei bleibenden Körperschäden von mehr als 50% eine lebenslange monatliche Rente zu.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||