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Wie hoch die möglichen Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung sind, hängt von drei Faktoren ab: Vom festgestellten Invaliditätsgrad, von der Qualität der Gliedertaxe und von der vereinbarten Progression.
Nach einem Unfall wird zunächst erst der Grad der Invalidität festgestellt.
Die Diagnose stellt immer der behandelnde Arzt (meist ist das der Hausarzt).
Die daraus folgenden Leistungen aus der Unfallversicherung richten sich nach der Gliedertaxe und der von Ihnen vereinbarten Progressionsstaffel
Anhand der Gliedertaxe wird der Grad der Invalidität festgelegt.
Das klingt vielleicht etwas makaber, doch irgendwie müssen die körperlichen Schäden schließlich eingeordnet werden
Für das obige Beispiel wurde eine Standard-Gliedertaxe herangezogen.
Einige Unfallversicherungen haben stark verbesserte
Diese ist mit entscheidend für die Höhe der Unfallleistungen. Mit einer guten Gliedertaxe werden z.B. bei einem Schaden an der Hand statt 55% bereits 75% Invalidität anerkannt.
Wenn Sie eine Progression mit in die Versicherungssumme einbauen, können Sie dadurch die Beiträge enorm senken. Damit
vereinbaren Sie gleichzeitig aber auch eine so genannte Grundsumme - und die hat den Nachteil, dass Ihnen bei kleineren Körperschäden immer nur relativ geringe Leistungen ausgezahlt werden. Bis zu einem Invaliditätsgrad von meist 25% werden die Unfall-Leistungen nämlich nur ausgehend von der bedeutend niedrigeren Grundsumme berechnet.
Hier ein Beispiel, welche Leistungen Ihnen zustehen, wenn Sie eine Versicherungssumme von 500.000 Euro -mit oder ohne Progression- versichern würden
Zusammenfassung
Bleiben nach einem Unfall körperliche Schäden zurück, würde der behandelnde Arzt zunächst den Grad der Invalidität bestimmen.
Die daraus folgenden Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung bestimmen Sie bei Vertragsabschluss selbst. Sie allein entscheiden also über
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