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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zum Thema Unfallversicherung.
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Wann und wo gilt der Schutz einer Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei allen Freizeit- und Berufsunfällen. Der Unfallschutz gilt also rund um die Uhr - und das sogar weltweit. Auf Wunsch können Sie bei manchen Unfallversicherungen entweder nur Berufs-, oder nur Freizeitunfälle versichern.
Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei allen bleibenden Körperschäden, die durch einen Unfall entstehen - unabhängig davon, ob Sie durch die Verletzung berufsunfähig werden oder nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen würde nur dann Leistungen erbringen, wenn eine ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit vorliegt.
Beispiel: Erleidet ein Informatiker nach einem Unfall einen Schaden am Kniegelenk, dann muss er dadurch nicht zwangsläufig auch berufsunfähig werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde hier also wahrscheinlich nicht leisten, weil eine tatsächliche Berufsunfähigkeit gar nicht voliegt. Anders, wenn dasselbe einem Dachdecker passieren würde. Der wäre dadurch sogar sehr wahrscheinlich berufsunfähig und würde die Berufsunfähigkeitsrente auch erhalten.
Der Vorteil einer Unfallversicherung ist also, dass diese im Invaliditätsfall auch dann leistet, wenn keine direkte Berufsunfähigkeit vorliegt. Der eindeutige Nachteil aber ist, dass kein Versicherungsschutz bei krankheitsbedingten Ursachen besteht.
Im Gegenzug hat die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vorteil, dass diese nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei krankheitsbedingten Ursachen leistet. Die Rente wird jedoch nur dann fällig, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können.
Wann erhalte ich Leistungen aus der Unfallversicherung?
Wenn Sie durch einen Unfall körperliche Schäden zurückbehalten und sich dieser Zustand auch nach einem Jahr nicht gebessert hat, dann spricht man von einer Invalidität. In dem Fall haben Sie einen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen aus der Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung leistet übrigens ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Das ist sehr wichtig. Denn eine Invalidität bedeutet ja nicht, dass man im schlimmsten Fall gleich Querschnittslähmt sein muss. Sehr viel häufiger zum Beispiel ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach dem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Fußball und auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen nach sich.
Wer bestimmt die Höhe der Leistungen?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt (meist der Hausarzt) den Invaliditätsgrad und somit indirekt auch die Versicherungsleistung. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der so genannten festgelegt.
Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. So zählt z.B. ein Schaden an der Hand bei einigen Tarifen bereits als 75% Invalidität - bei den meisten jedoch nur zu 55%. Achten Sie bei der Unfallversicherung deshalb besonders auf die Qualität der Gliedertaxe. Im Online-Vergleich von dewion finden Sie zu jedem Tarif eine ausführliche Leistungsbeschreibung.
Warum empfehlen Sie, Kinder höher zu versichern?
Wenn Kinder einen Unfall erleiden, ist das an sich schon schlimm genug.
Hinzu kommen leider noch die finanziellen Nachteile. Denn Kinder haben fast ihr ganzes Leben noch vor sich - und sie haben keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nur bedingt und nur bei ganz wenigen Versicherern möglich, solange Ihr Kind keinen festen Job ausübt. Eine Unfallversicherung ist deshalb eine der wenigen Möglichkeiten, dass Kinder gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sind. Lediglich eine Grundfähigkeitsversicherung würde eine gute Alternative zur Unfallversicherung darstellen.
Ich betreibe eine nicht ganz ungefährliche Sportart. Ist mein Sport mitversichert?
Auch Sicht der Versicherungen gibt es einige Sporte, die in den Bereich der so genannten „Risiko-Sportarten“ fallen. Dies sind z.B. Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Rennfahrten, Extrem-Bergsteigen oder Tauchen.
Die ein oder andere Unfallversicherung wird Ihre Sportart vielleicht sogar ohne Vorbehalte mitversichern, doch die meisten Versicherungen verlangen dafür einen Beitragszuschlag oder schließen solche Sportunfälle komplett vom Versicherungsschutz aus.
Hier sollten Sie die Bedingungen der Versicherer genauer studieren. Auf Wunsch sucht dewion Ihnen den geeigneten Versicherer heraus.
Wo passieren die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz - und nur dort besteht eventuell ein Anspruch auf die Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
Der Rest passiert irgendwo außerhalb:
Unfallversicherung - Wo die meisten Unfälle passieren
 
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Stand der Datei: 09.09.2008| Copyright 1999 - 2010 dewion.de