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Sterbegeldversicherung Vergleich

Bestattungsvorsorge mit der Sterbegeld-Versicherung

Welche Versicherungen oder Träger leisten außerdem?

Trotz des Wegfalls des Sterbegeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen kann in manchen Fällen noch ein Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen.
Von welcher Stelle eventuell auch Zuschüsse gezahlt werden könnten, haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt ...
-Arbeitgeber :
In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber (vor allem im öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der Arbeitsvertrag darüber Auskunft.
-Finanzamt :
Von dort wird zwar kein Sterbegeld gezahlt, doch die Aufwendungen für ein Begräbnis sind im Sinne des Steuerrechts so genannte "außergewöhnliche Belastungen". Solche Kosten können die Hinterbliebenen später in der Steuererklärung geltend machen. Das führt aber erst dann zu einer Steuerersparnis, wenn die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass finanziert werden können oder wenn eine eventuelle Sterbegeldzahlung nicht ausreicht.
-Gesetzliche Rentenversicherung (BfA, LVA oder Knappschaft) :
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld, doch wenn der Verstorbene bereits Rentenbezieher war, dann wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente zu 100 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten weiter gezahlt.
-Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) :
Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall gestorben ist, erhalten seine Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von 4.140 Euro (in den neuen Bundesländern jedoch nur 3.480 Euro). Dies gilt übrigens auch für den Weg von und zur Arbeitsstelle.
Ein Sterbegeld in gleicher Höhe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn ein Kind im Kindergarten, ein Schüler innerhalb der Schule oder ein Student bei seiner Anwesenheit in der Hochschule einen tödlichen Unfall hatte. Auch hier sind die Wege von und zur jeweiligen Einrichtung mitversichert.
Gezahlt wird das Sterbegeld dann entweder von den Berufsgenossenschaften, oder vom zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungsverband/ bzw. den Landesunfallkassen.
-Private Unfallversicherung :
Ist ein privat Unfallversicherter durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schüler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht.
 
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Stand der Datei: 06.07.2008| Copyright 1999 - 2010 dewion.de