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Bei manchen Pflegetagegeld-Tarifen besteht eine feste Wartezeit von drei Jahren. Bei solchen Tarifen würden Sie das Pflegetagegeld also erst von dem Zeitpunkt an ausgezahlt bekommen, wenn seit Versicherungsbeginn mindestens 36 volle Monate vergangen sind.
Beispiel:
Bei einem Versicherungsbeginn zum 01.10.2010 würden Sie das Tagegeld frühestens ab dem 01.11.2013 ausgezahlt bekommen.
Bei einer unfallbedingten Ursache würde die Wartezeit jedoch immer entfallen.
In diesem Feld haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob der Rechner nur Tarife ohne Wartezeiten ermitteln soll.
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