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Einige wenige Tarife beinhalten in den Versicherungsbedigungen die Klausel, dass die Versicherung den Vertrag aufkündigen kann, wenn seit dem Versicherungsbeginn noch keine 36 Monate verstrichen sind.
In der Praxis heißt das: solche Versicherer könnten Ihnen den Vertrag aufkündigen, wenn innerhalb der ersten 3 Jahre eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sehr wahrscheinlich wird dies dann auch passieren.
Ansich kein Problem. Denn solange Sie dauernd Pflegebedürftig sind, würden Sie (trotz der Kündigung) das Pflegetagegeld weiterhin in voller Höhe erhalten. Sollte aber vorübergehend keine Pflegebedürftigkeit mehr bestehen und später dann doch wieder, so würden die Tagegeldzahlungen von da an nicht mehr greifen.
Dies ist also eine sehr unschöne Klausel, welche in den Bedingungen nicht enthalten sein sollte.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, dieses Eingabefeld auf Ja zu setzen. In dem Fall wird der Rechner nur solche Tarife anzeigen, wo die Versicherer kein besonderes Kündigungsrecht haben.
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