Welche Förderung Sie aus der Riester-Rente erhalten hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Familienstand ab ... und davon, wie viele Kinder Sie haben.
Die Riester-Rente besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage: Dabei steigt die Förderung mit jedem Kind um ein Vielfaches an ...
Max. Förderung pro Jahr
ledig
verh.
Zulage pro Kind
in 2003
38 EUR
76 EUR
46 EUR
in 2004
76 EUR
152 EUR
92 EUR
2003
114 EUR
228 EUR
138 EUR
ab 2008
154 EUR
309 EUR
185 EUR
Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die Grundzulage jedem Ehepartner extra zu - vorausgesetzt, beide erwerben eigenständige Altersversorgungsansprüche. Achtung: Die Zulage je Kind wird nur solange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten. Leider wird dieser Umstand in den meisten Berechnungen nicht berücksichtigt.
Mindestbeiträge Damit schlaue Zeitgenossen die Altersvorsorge nicht nur genau in der Höhe der Fördergelder anlegen, ohne selbst einen Beitrag zu leisten, werden bestimmte Mindestbeiträge angesetzt. Der Mindest-Eigenbetrag pro Jahr beträgt :
bei einem Arbeitnehmer
ohne Kind
mit einem Kind
mit zwei Kindern
2003
45 EUR
38 EUR
30 EUR
seit 2005
90 EUR
75 EUR
60 EUR
Höchstgrenzen Die eigene Anlage plus die staatliche Zulage darf höchstens einen bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens ausmachen :
in 2003
maximal 1% vom Bruttoeinkommen
in 2004
maximal 2% vom Bruttoeinkommen
zur Zeit
maximal 3% vom Bruttoeinkommen
ab 2008
maximal 4% vom Bruttoeinkommen
Die zweite Höchstgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.