Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
Für Ehepaare gilt dabei immer :
Auch, wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann der ansonsten nicht förderfähige Partner trotzdem die Zulage erhalten. Die einzigen Voraussetzungen dafür sind, dass ...
beide Partner steuerlich zusammen veranlagt werden und
jeder einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat
Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit - auch Besserverdienende können in die Altersvorsorge-Produkte der Riester-Rente anlegen und erhalten die Förderung. Die staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens, allerdings höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit riskieren also auch Angestellte nicht, einmal aus dem Fördersystem herauszufallen, sollten sie mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Keine Förderung für die private Rente bekommen:
geringfügig Beschäftigte (auf Basis von 400 Euro), die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken
Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind