


Die entscheidenste Neuerung der Riester-Rentenreform ist die Förderung der dritten und letzten Säule der Riester Rente: Die private Altersvorsorge.
 Grundsätzlich aber bleibt alles beim alten ... denn die Riester-Rente gleicht nur die jüngst beschlossene Rentensenkung von ca. drei Prozent aus, schließt aber nicht die bisherige Versorgungslücke von gut 30 Prozent. Wie dem auch sei: Nun erhält also jeder, der einen festen Betrag seines Einkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt spart, gewisse jährliche Zulagen. Wie hoch diese Zulagen im einzelnen sind, erfahren Sie im Kapitel Förderung.
Welche Anlageformen kommen in Frage?
 Die Anlageform ist frei wählbar: Versicherungen, Investmentfonds, Banksparen usw. Allerdings müssen die Verträge dabei gewisse, vorgeschriebene Kriterien erfüllen:
| |  | die Zahlung einer lebenslangen und steigenden Rente muss garantiert werden |  | die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 10 Jahre verteilt werden |  | dem Sparer muss ein Wechsel des Anbieters möglich sein |  | frühester Ablauftermin zum 60. Lebensjahr |  | eine Beleihung oder Verpfändung darf nur zum Erwerb von Wohneigentum möglich gemacht werden | |
 Sie sollten bei der Wahl der Anlageform und vor allem der des Unternehmens besonders kritisch sein, denn bei den Anbietern gibt es große Unterschiede bei den Kostenquoten. Ferner ist die Riester-Förderung nur interessant für Geringverdiener und Familien mit vielen kleinen Kindern. Die einzelnen Knackpunkte der Riester Rente können Sie hier nachlesen |
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