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Nicht jede Sache gilt in der Rechtsschutzversicherung als automatisch versichert. So zahlen nur die wenigsten Tarife die Kosten für Streitigkeiten der versicherten Personen untereinander. In keinem Fall jedoch werden Klagen übernommen, die gegen die Rechtsschutzversicherung selbst zielen.
Für welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung aufkommt, können Sie hier nachlesen. Jedoch sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherer teilweise unterschiedlich. Deshalb sollten Sie die folgenden Beispiele nur als einen ersten Überblick verstehen.
Privat-, Berufs- und Vertrags-Rechtsschutz...
| Versichert sind: |
Oft nicht versichert sind: |
| Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. |
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung). |
| Die Verteidigung bei Strafverfahren. |
Vorsätzliche Straftaten und Verbrechen, wofür das Gesetz mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. |
| Bussgeldverfahren. |
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten. |
| Streitigkeiten aus Verträgen aufgrund von Besitz und Eigentum. |
Streitigkeiten aus Baufinanzierungen (außer, Sie haben einen Eigentums-Rechtsschutz versichert). |
| Streitigkeiten aus allgemeinen Verträgen (z.B. Kauf- oder Versicherungsverträge). |
Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen sowie aus Termingeschäften oder aus vergleichbaren Spekulationsgeschäften. |
| Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (sind in 1. Instanz aber kostenlos für den Arbeitnehmer). |
Kollektives Arbeitsrecht (z.B. bei Streitigkeiten beim Betriebsverfassungsgericht). |
| Streitigkeiten vor dem Sozialgericht, z. B. wegen der Anerkennung von Renten. |
Widerspruchsverfahren, die einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet sind. |
| Familienrecht und Erbrechtliche Angelegenheiten. |
Rein vorsorgliche anwaltliche Beratungen für Testaments- oder Scheidungsverfahren. |
| Steuer-Streitigkeiten vor Gericht. |
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| Verteidigungen gegen Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. |
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Miet- und Eigentums-Rechtsschutz...
| Versichert sind: |
Nicht versichert sind: |
| Alle Rechtsstreitigkeiten, die Ihnen als Mieter entstehen. |
Streitigkeiten wegen Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden. |
| Alle Rechtsstreitigkeiten, die Ihnen als Vermieter entstehen. |
Die Planung, Errichtung oder bauliche Veränderung von Immobilien.
Der Kauf oder Verkauf von zu Bauzwecken bestimmten Grundstücken.
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| Alle anderen Streitigkeiten, die aus Grundbesitz- oder grundstücksbezogenen Ursachen entstehen. |
Im Enteignungs- oder Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten. |
| Steuer-Streitigkeiten vor Gericht. |
Steuerliche Bewertungen von Grundstücken. Erschließungs- und Anliegerabgaben. |
Verkehrs-Rechtsschutz...
| Versichert sind: |
Generell nicht versichert sind: |
| Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. |
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung). |
| Verkehrsangelegenheiten vor Verwaltungsgerichten und -behörden (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis). |
Alle Verkehrsangelegenheiten, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte. |
| Die Verteidigung bei Strafverfahren im Straßenverkehr. |
Vorsätzliche Straftaten und Verbrechen, wofür das Gesetz mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. |
| Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. |
Einfache Verstöße gegen das Halte- oder Parkverbot. |
| Streitigkeiten aus Kfz-Verträgen (z. B. aus Kauf,- Verkaufs- oder Werkstattverträgen). |
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| Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer vor Gericht. |
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Wenn sich bereits ein Rechtsstreit androht oder wenn Sie mitten darin sind, brauchen Sie hierfür keine Rechtsschutzversicherung mehr abzuschließen. Dann ist es in aller Regel nämlich zu spät und die Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten dafür nicht.
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