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Rechtsschutz Versicherung
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?

Ob es um die Kündigung durch den Vermieter, den Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen, oder um einen Streit mit dem lieben Nachbarn geht:
Rechtsschutzversicherungen gibt es praktisch für jede Situation.

Aber mal ehrlich: braucht wirklich jeder Mensch einen Rechtsschutz?
Versicherungsvertreter beantworten diese Frage natürlich mit „Ja”, denn nicht nur notorische Prozesshansel können schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Das klingt zwar überzeugend, ist aber nur die halbe Wahrheit...
Eine Rechtsschutzversicherung braucht sicher jemand, der ein Risikokanditat ist:
  • Wer zum Beispiel viel Auto fährt, sollte einen Verkehrs-Rechtsschutz besitzen. Noch mehr Sinn macht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Leute, die viel im Ausland unterwegs sind; denn schließlich steht die Rechtsschutz mit gewissen Kautionen bereit, um mögliche Haftstrafen abzuwenden. Gerade in Süd- oder Osteuropa gehen die Behörden mit Ausländern, die in einen Unfall verwickelt werden, alles andere als zimperlich um.
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer in wirtschaftlich wackligen Branchen tätig sind, ist eine Rechtsschutzversicherung mit einem Berufs-Rechtsschutz oft sehr sinnvoll.
  • Wohnungs- oder Hausbesitzer sollten möglichst einen Eigentums-Rechtsschutz in der Schublade haben. Sollten Sie gar eine Wohnung vermietet haben, dann gehört ein spezieller Vermieter-Rechtsschutz fast schon zur Pflichtübung. Dieser Rechtsschutz wird umso wichtiger, je mehr Wohnungen vermietet sind.
  • Auch jeder Selbständige sollte grundsätzlich, egal in welcher Branche er tätig ist, besser eine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Alle Verbraucher, für die es keinen Bedarf gibt, können dagegen getrost auf eine Rechtsschutzpolice verzichten:
  • Zunächst wären das alle Angestellten, die nicht in eine der obigen Kategorien passen.
  • Zum zweiten gehören dazu alle Menschen mit einem geringem Einkommen.
    Wenn Sie ständig „klamm” sind oder Sozialhilfe beziehen, dann erhalten Sie im Falle eines Rechtsstreits eine Prozesskostenbeihilfe für die Gerichtskosten und den Anwalt. Aber Achtung: Diese wird nicht gezahlt, wenn Sie selber den Rechtsstreit beginnen.
  • Drittens sind dies alle Verbraucher, welche sich nur für den privaten Bereich gegen etwaige Schadenersatzforderungen absichern möchten (z.B. wenn Menschen oder Gegenstände durch Ihre Unachtsamkeit zu Schaden kommen). In solchen Fällen nämlich würde die private Haftpflichtversicherung einspringen und entweder den entstandenen Schaden begleichen - oder den kompletten Rechtsbeistand übernehmen, wenn der „Geschädigte” im Unrecht ist.
    Solche Dinge passieren übrigens viel häufiger als man denken könnte. Eine private Haftpflichtversicherung sollte darum jeder im Versicherungsordner haben, zumal die Kosten dafür nur sehr gering sind. Weitere Informationen dazu finden Sie bei uns im Kapitel private Haftpflichtversicherung
Tipp
Wenn Sie aus bestimmten Gründen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anstreben sollten Sie vorher prüfen, ob die Ihnen wichtigen Dinge auch tatsächlich mitversichert sind. Denn manches ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Stand der Datei: 20.03.2010| Copyright 1999 - 2012 dewion.de