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Streitwert und Kosten Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Zivilverfahren

Die Kosten für einen Rechtsstreit stehen oft in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Streitsache. Teilweise sind sie sogar höher als der Streitwert selbst.

Wenn die Gegenseite Ihr Recht ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht anerkennen will, oder wenn Sie sich sogar selbst verteidigen müssen, kann es also richtig teuer werden.
Bei Zivilverfahren:
Bei kleinen Streitigkeiten sind die Kosten eines Zivilverfahrens vielfach höher als der Streitwert selbst - und bei höheren Streitwerten sind sie fast unbezahlbar...
Bei einem
Streitwert
von EUR
betragen die Kosten in EUR
in der 1. Instanzin der 2. Instanz
(Berufung)
in der 3. Instanz
(Revision)
250,- 550,20 nicht möglich nicht möglich
1.000,- 929,20 nicht möglich nicht möglich
2.000,- 1.606,00 3.731,00 nicht möglich
5.000,- 2.800,00 6.508,16 nicht möglich
10.000,- 4.939,00 11.472,86 nicht möglich
20.000,- 7.825,00 18.200,66 27.453,38
50.000,- 11.975,80 27.909,50 42.187,10
100.000,- 17.747,80 41.365,10 62.501,90
500.000,- 40.133,80 94.406,90 144.571,30
Bei Straf- und Bussgeldverfahren:
Wer in ein Bussgeldverfahren, oder sogar in ein Strafverfahren verwickelt wird, hat meistens viele Fragen. Ein guter Anwalt kann sie beantworten und das bestmögliche herausholen.
Oft aber übersteigen die Kosten für solch eine Rechtsberatung die eigentliche Forderung.
Bei einer Geldbusse von nur 150 Euro können hier allein die Anwaltskosten für die erste Instanz im schlimmsten Fall eine stolze Summe von 1.250 Euro erreichen.
Fazit
Ohne Rechtsschutzversicherung lohnt es sich angesichts solcher Kosten wohl kaum, sein Recht einzufordern. Dann tut man oft gut daran, die Forderung freiwillig zu zahlen - auch wenn einem Unrecht getan wird. Denn Recht haben und Recht bekommen ist oft nur eine Frage des größeren Geldbeutels.
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Stand der Datei: 20.03.2010| Copyright 1999 - 2012 dewion.de