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![]() Die Beiträge der Rechtsschutzversicherer unterscheiden sich nicht nennenswert. So gibt es entschieden große Unterschiede in der Leistungskulanz, in der Höhe der Versicherungssumme und bei den einzelnen Klauseln. Hier einige Beispiele... Die ´75er Bedingungen
Viele Rechtsschutzversicherungen beinhalten die allgemeinen Bedingungen aus dem Jahr 1994 oder aus den Jahren danach - doch genau hier liegt ein erheblicher Stolperstein.
In dem Fall muss die Rechtsschutzversicherung nämlich erst einer Kostenübernahme zustimmen. Nicht selten jedoch bezweifelt die Versicherung die Erfolgsaussichten und verweigert somit die Leistungszusage.
Besser fährt man mit den Rechtsschutztarifen, die einen Teil der alten Bedingungen aus dem Jahr 1975 (ARB 75) mit in die neuen Klauseln übernommen haben. Die Erfolgsaussichten einer Klage prüft dann nämlich nicht die Versicherung, sondern Ihr Rechtsanwalt - und dessen Kosten muss die Versicherung dann in jedem Fall erstatten.
Versicherungssumme
Ein Manko bei vielen Rechtsschutzversicherung ist, dass die Versicherungssumme begrenzt ist (z.B. auf maximal 200.000 Euro).
Einige Versicherer bieten jedoch auch die Möglichkeit, eine unbegrenzte Deckungssumme zu vereinbaren. Dies ist eine Überlegung wert, besonders wenn man bedenkt das - wenn es durch mehrere Instanzen geht, Kosten von 200.000 EUR schnell überschritten werden. Preislich rangieren solche Rechtsschutzversicherungen allerdings in der oberen Etage.
Den Bedarf kalkulieren
Von allen 41 Rechtsschutzversicherungen kann derzeit kein einziger Versicherer ein wirkliches „Rundum-sorglos-Paket” anbieten. Sie sollten daher genau überlegen, welche Ansprüche Ihre Rechtsschutzversicherung erfüllen sollte.
Inzwischen haben sich viele Rechtsschutz-Anbieter auf gewisse Bereiche spezialisiert. So haben Sie zumindest die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz entlang der momentanen Lebensumstände anzupassen.
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