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Zu schnell unterschrieben, und schon ist man oft lange an teure Versicherungen gebunden.
Vor immerhin schon
16
Jahren
hat sich der Schutz des Verbrauchers durch das damals neue Versicherungvertragsgesetz verbessert (die EU hatte das gefordert), doch aus Unwissenheit machen längst nicht alle Versicherten davon Gebrauch.
Im folgenden können Sie nachlesen, wie Sie einen Versicherungsantrag revidieren können.
Der Widerruf
Jeden Versicherungsantrag können Sie generell innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Ihrer Unterschrift widerrufen.
Aber Achtung
Sobald Sie die erste Prämie gezahlt haben, ist das Widerrufsrecht erloschen.
Deshalb versuchen viele Versicherungsvermittler, den ersten Beitrag gleich in bar oder per Verrechnungsscheck mitnehmen. Wenn Sie sich darauf einlassen, verwirken Sie Ihr Widerrufsrecht.
Eventuell aber besteht sogar ein erweitertes Widerruffsrecht
Sollten Sie im Antrag nämlich nicht auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden oder die Kenntnisnahme über das Widerrufsrecht nicht per Unterschrift bestätigt haben, so ist der Widerruf sogar noch 30 Tage nach der ersten Prämienzahlung möglich. In dem Fall kommt kein Vertrag zustande und Sie erhalten Ihre eventuell schon gezahlte Prämie zurück.
Generell aber entfällt das Widerrufsrecht
Rücktritt von Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Bis zum Ende des Jahres 2004 hatten Verbraucher nur eine 14
Wenn Sie diese Fristen verpasst haben, wären Sie laut den Versicherungsbedingungen für mindestens ein Jahr dazu verpflichtet, die Beiträge zu bezahlen. Das entspricht aber nicht ganz der Wahrheit, denn solche Verträge können jederzeit beendet werden. Weitere Infos dazu finden Sie im Kapitel
Widerspruch nach dem postalischem Erhalt der Policenunterlagen
Dies ist Ihre stärkste Waffe bei einer Kaufreue.
Sogar nachdem Sie Ihre Versicherungspolice erhalten haben, können Sie dem eigentlich bereits gültigen Vertrag widersprechen.
Maßgeblich ist das Erstellungsdatum, welches fest in die Police eingedruckt wurde (zuzüglich normalerweise 1 bis 2 Tage für den Postversand).
Doch Vorsicht: Bewahren Sie in jedem Fall auch den Briefumschlag auf. Denn manchmal vergehen so einige Tage, bis Ihnen die ausgedruckte Police tatsächlich vorliegt. In dem Fall ist das Datum des Poststempels von entscheidender Bedeutung.
Die Widerspruchsfrist kann sich unter Umständen noch deutlich verlängern, denn mit Zusendung der Verbraucherinfos müssen die Versicherer einiges liefern:
Bei Paketverträgen (z.B. wenn eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammen abgeschlossen wird) müssen die Prämien einzeln ausgewiesen sein, bei Lebens- und Rentenversicherungen muss die nicht garantierte Überschussbeteiligung ausdrücklich erklärt werden, und bei privaten Krankenversicherungen müssen die Versicherer darauf hinweisen, wie sich steigende Behandlungskosten auf die Beiträge auswirken könnten.
Nur die wenigsten Unterlagen, so zeigen die Erfahrungen, genügen diesen Richtlinien.
Fehlt auch nur einer dieser Hinweise, verlängert sich Ihr Widerspruchsrecht auf ein Jahr, gerechnet ab der ersten Prämienzahlung. Die Frist von einem Jahr gilt übrigens auch dann, wenn Sie in der Versicherungspolice nicht über Ihr Widerspruchsrecht informiert wurden.
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