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Allein schon wegen der hohen Benzinpreise ist Autofahren teurer, denn je.
Grund genug also, den Sparstift dort anzusetzen, wo es noch möglich ist.
Welche Versicherungen für Kfz-Halter und Nutzer wirklich nötig sind und auf
welche man getrost verzichten kann, haben wir hier für Sie zusammengefasst. So sind die einzelnen Bewertungen zu verstehen:
Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wer sein Auto oder Motorrad anmelden möchte, braucht also zwingend eine
Versicherungs-Deckungskarte oder eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Früher war das die "Doppelkarte".
Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind jedoch immens.
Wir empfehlen Ihnen die AXA oder HUK24, besonders aber die
Tipp für Fahranfänger:
Falls möglich, sollten Sie Ihr erstes eigenes Auto nicht auf den eigenen Namen anmelden.
In der Kfz-Haftpflicht werden die Beiträge nämlich nach der sog. Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) berechnet. Weil Fahranfänger mit der höchsten SF-Klasse ("0") beginnen und damit einen Beitragssatz von 140% zahlen müssten, wäre die Prämie enorm hoch.
Lassen Sie das Fahrzeug darum über ältere Personen (z.B. die Eltern) laufen, denn bei allen Kfz-Versicherungen gibt es die Möglichkeit der "Zweitwagenregelung". Mit dieser Regelung ist es allen Fahrzeughaltern erlaubt, zusätzlich ein zweites Auto zu versichern. Als Fahranfänger haben Sie damit die Möglichkeit, über Mutter, Vater, oder andere Personen die günstigere Zweitwagenregelung bzw. den Zweitwagenrabatt zu nutzen - und in der SF-Klasse sofort niedriger zu rutschen. Die SF-Klasse beträgt dann anstatt "0" nur noch "1/2" - und der Beitragssatz beträgt (je nach Versicherer) zwischen 85 und 130 Prozent.
Fazit: wenn Sie Ihr Auto anfangs als Zweitwagen z.B. über Ihre Eltern anmelden, lässt sich eine Menge Geld sparen. Nach ein paar Jahren können Sie sich sich die SF-Klasse / bzw. den SF-Rabatt dann auf Ihren eigenen Namen umschreiben lassen.
Eine Kaskoversicherung kann manchmal sinnvoll sein, oft aber auch nicht.
Man unterscheidet hier zwischen der Vollkasko
Die Teilkasko zahlt bei Glasbruch, bei Diebstahl- und Vandalismus-Schäden oder falls Ihr Fahrzeug einen Brandschaden hatte.
Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden zustande kamen. Bei Neufahrzeugen ist zumindest während der ersten 2-5 Jahre (je nach späterem Wertverlust) eine Vollkasko sinnvoll. Wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, wird diese vom Leasinggeber sogar oft zwingend verlangt. Bei Kreditfinanzierten Mobilien verlangt der Geldgeber manchmal ebenfalls den Nachweis einer Vollkasko.
Mit steigendem Fahrzeugalter aber würde ein Unfallschaden oder Diebstahl nicht mehr so ganz ins Gewicht fallen, so dass die Notwendigkeit einer Kaskoversicherung mit den Jahren auch immer geringer wird.
Der Beitrag für die Teil- oder Vollkasko muss also in einem gesunden Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. Es lohnt sich deshalb nicht, für wertlose Fahrzeuge Beiträge zur Kasko zu zahlen, weil Totalschäden immer nur in Höhe des Zeitwerts beglichen werden.
Nur, wenn Sie sich des öfteren weiter vom Wohnort entfernt bewegen (besonders im Ausland), kann sich ein Schutzbrief schnell auszahlen. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls erhalten Sie bei den meisten Anbietern eine schnelle und unbürokratische Hilfe.
Eine der unsinnigsten Versicherungen überhaupt
Denn Ihre Mitfahrer sind im Falle eines Unfalls entweder über die eigene - oder über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (folglich in Millionenhöhe) abgesichert. Eine zusätzliche Leistung von z.B. 20.000 Euro aus der Insassen-Unfallversicherung wäre dann also nur der „Tropfen auf dem heißen Stein”.
Warum die Insassen-Unfallversicherung trotzdem gern von den Versicherungen und deren Vertretern angepriesen wird, lässt sich leicht nachvollziehen: die Schadenquote beträgt bei den meisten Anbietern unter zwölf Prozent, gemessen an den Beitragseinnahmen. Also ein lukratives Geschäft für die Versicherungen.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Bewertungen lediglich unsere eigene Meinung wiederspiegeln. Eine Haftung dafür kann nicht übernommen werden, weil im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Zur Klärung Ihres individuellen Bedarfs können Sie einen unserer
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