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Wenn ein Wasserrohr bricht oder der letzte Sturm einen Schaden angerichtet hat ; wenn Sie mit Haftpflichtansprüchen (z.B. wegen der Schneeräumpflicht) konfrontiert werden - oder wenn Sie Streitigkeiten mit einem Mieter befürchten, ist die ein andere Versicherung rund um Ihr Gebäude anzuraten.
Hier können Sie nachlesen, welche Versicherungen für Sie wichtig und welche unnötig sind.
So sind die einzelnen Bewertungen zu verstehen:
Jeder Hausbesitzer muss sein Eigentum zumindest für den Fall eines Feuers über eine Gebäudeversicherung absichern. Zusätzlich können Sie Ihr Eigentum auch gegen Sturm, Hagel, Leitungswasser, Vandalismus, Elementarschäden (Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben) und Bruch der Außenverglasung absichern.
Weil Schäden am eigenen Gebäude sehr teuer werden können, sind gewisse Erweiterungen in der Gebäudeversicherung mit Sicherheit sinnvoll.
Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung in der Regel aber durch die Hausverwaltung gestellt. In dem Fall entscheiden alle Eigentümer gemeinsam über den Versicherungsschutz und Sie können nicht allein darüber bestimmen.
Diese Versicherung brauchen Sie nur dann, wenn Sie ein Haus vermietet haben oder ein unbebautes Grundstück besitzen.
Wenn Sie Ihr Eigentum jedoch ausschließlich selbst bewohnen (respektive als Eigentümer eines freistehenden Hauses, einer Reihen- oder Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung), so wäre eine
Nur als Vermieter von Häusern und Besitzer von unbebauten Grundstücken sollten Sie also auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erwägen. Denn in solchen Fällen sind allein Sie verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück.
Die gesetzliche Grundlage hierfür wird nach § 836 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß
Außerdem besteht ein nicht zu unterschätzendes Haftpflichtrisiko wegen der so genannten „Verkehrssicherungspflicht”.
Als Besitzer eines Grundstücks müssen Sie Ihr Grundstück nämlich generell so absichern, dass dort keine Person zu Schaden kommen kann.
Dazu gehört zum Beispiel das Reinigen der Gehwege sowie das Räumen von Schnee oder die Streupflicht bei Eis. Selbst wenn Sie per Mietvertrag oder mit der Hausordnung bestimmt haben, dass der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, liegt die Haftung immer bei Ihnen als Grundstückseigentümer - nicht aber bei dem Mieter.
Unter dem Begriff „Hausrat” versteht man (vereinfacht gesagt) alle Gegenstände und Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen könnten.
All diese Dinge lassen sich gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichern. Wahlweise können auch Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen mitversichert werden.
Eine Absicherung für den Hausrat brauchen Sie aber nur dann, wenn Ihre Gegenstände (z.B. Möbel, Bilder, Bekleidung und Einrichtungsbestandteile) dermaßen viel gekostet haben, dass Sie diese nicht so leicht wieder ersetzen könnten.
Falls Sie also nicht auf „Jaffa-Kisten” sitzen und Ihre Möbel nicht von der Marke „Second-Hand” sind, könnte eine Hausratversicherung durchaus Sinn machen.
Alle wichtigen Infos dazu stehen im Kapitel
Eine Glasversicherung für Ihre Lampen und Möbel (z.B. der Vitrinentüren) oder für die Zimmertüren ist eher überflüssig, weil sich solche Schäden in einem Bereich bewegen, den man notfalls selbst bezahlen kann. Sollten Sie aber ein Induktions-Kochfeld in der Küche haben, wäre der Abschluss einer Haushalts-Glasversicherung überlegenswert. Denn solche Kochfelder kosten schnell mal 1.500 Euro und mehr. Achten Sie in dem Fall aber darauf, dass Glas-Kochfelder in dem gewählten Tarif auch wirklich mitversichert sind - denn das ist längst nicht immer der Fall.
Falls Sie nur Ihre Außenfenster, ein Gewächshaus oder einen Wintergarten mitversichern möchten, sollten Sie diese Bestandteile besser in die Gebäudeversicherung integrieren.
Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht an dritte vermietet wurde, benötigen Sie in aller Regel keine Rechtsschutzversicherung fürs Eigentum.
Oft landen Mietverhältnisse wegen irgendwelcher Streitigkeiten vor dem Gericht. Als Vermieter kann sich ein Rechtsschutz für´s Eigentum deshalb als sehr nützlich erweisen.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Bewertungen lediglich unsere eigene Meinung wiederspiegeln. Eine Haftung dafür kann nicht übernommen werden, weil im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Zur Klärung Ihres individuellen Bedarfs können Sie einen unserer
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