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Ratgeber Versicherungen - Vergleich und Tipps zur Versicherung
Wer braucht welche Versicherung?
Doppelverdiener
Gemeinsam verdienende Partner genießen nicht selten einen hohen Lebensstandard.
Fällt aber durch irgendwelche Umstände einer der Verdienste weg, möchten viele Paare trotzdem nicht kürzer treten. Deshalb ist die ein oder andere Versicherung unerlässlich.
So sind die einzelnen Bewertungen zu verstehen:
notwendige Absicherung   empfohlene Absicherung   weniger wichtige Absicherung   unnötige Absicherung
empfehlenswert Berufsunfähigkeit
Zum 01.01.2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft.
Die Leistungen beschränken sich jetzt auf eine sog. Erwerbsminderungsrente.
Die Tatsache einer vorzeitigen Arbeitsunfähigkeit tritt jedoch bei etwa 25 Prozent aller Berufstätigen ein. Wenn Sie auch in dem Fall nicht so schnell auf Ihren Lebensstandard verzichten möchten, sollten Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitrente vorsorgen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Sie dürfen hier also nicht zu sehr auf den Beitrag schauen, weil sich die Bedingungen der einzelnen Tarife wirklich gravierend unterscheiden. Wenn Sie hier den falschen Anbieter wählen, kann Ihnen die Rente letzlich sogar komplett verweigert werden.
notwendig Private Haftpflicht
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür unbegrenzt haften. Das ist sinngemäß die Aussage nach dem § 823 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Oft sind es zum Glück nur kleinere Sachen, die man kaputt gemacht (z.B. die Brille, die blöderweise im Weg lag oder der verschüttete Rotwein auf dem Sofa eines Bekannten).
Doch vor allem wenn Personenschäden mit im Spiel sind, können die Ansprüche auf Schadenersatz schnell in die Hunderttausende oder bis in die Millionenhöhe gehen.
Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb absolut notwendig (kostet auch nicht viel).
Für zusammen lebende Partner ist es meist günstiger, sich gemeinsam in einem Vertrag zu versichern. Wenn vor dem Zusammenzug für beide ein eigener Vertrag bestand, müssen Sie beide Versicherungen kontaktieren. In dem Fall wird der jüngere Vertrag aufgehoben und der Partner im verbleibenden Vertrag mitversichert.
notwendig Altersvorsorge
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen, müssen Sie zwangsweise Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nach Jahrzehnten der Verneinung haben die Politiker nun endlich zugegeben, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung am Boden ist. Dies haben die Rentenreformen von 2002 und 2005 allzu deutlich gezeigt. Die gesetzliche Rente wird später also bei weitem nicht ausreichen, um Ihren Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können. Eine zusätzliche private Vorsorge ist deshalb anzuraten. Einige Vorsorgeformen werden steuerlich besonders gefördert.
Ausführliche Infos dazu finden Sie in den Kapiteln private Altersvorsorge, Riester-Rente sowie unter Gehaltsumwandlung.
Selbständige dagegen können zurzeit nur eine Form der staatlich geförderten Altersversorgung nutzen: die so genannte Rürup-Rente. Doch bekanntlich macht uns der Staat niemals Geschenke, ohne gleich Bedingungen daran zu knüpfen. So auch bei der Rürup-Rente, wo der Sparer hinsichtlich Laufzeit und Verfügbarkeit stark eingeschränkt ist. Darum sollten Selbständige, solange die Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer noch nicht ausgeschöpft sind, zunächst besser „normale” Altersvorsorgeverträge nutzen.
notwendig Krankenversicherung
Weil natürlich kein Mensch voraussehen kann, ob er mal krank wird und welche Kosten das verursacht, ist eine Krankenversicherung zwingend erforderlich. Allein bestimmte Medikamente, welche z.B. nach Organtransplantationen eine Leben lang eingenommen werden müssen, können 2 tsd. Euro pro Monat kosten.
Angestellte und Arbeiter sind gezwungen, sich über eine gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, solange ihr Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt. Zwar gehörte unser gesetzliches Krankenversicherungssystem lange Zeit zu den weltweit besten, doch mit jeder Gesundheitsreform hat die Politik die Leistungen reduziert oder ganz gestrichen, während die Beiträge zudem noch in die Höhe schossen.
Zwar haben Sie stets die Option, sich die günstigte Krankenkasse auszusuchen, doch diese Wahlmöglichkeit wird ab dem 1. Januar 2009 keinen Sinn mehr machen. Dann nämlich wird der so genannte Gesundheitsfonds eingeführt, welcher einen einheitlichen Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.
Unbestritten aber hat die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Vorteil gegenüber der privaten: die kostenlose Mitversicherung von Kindern.
In der privaten Krankenversicherung hingegen muss jede Person einen eigenen Beitrag bezahlen. Der Wechsel in die PKV ist für Angestellte ohnehin sehr schwierig geworden, denn nach der neuen Rechtssprechung können alle Angestellten erst dann in die PKV wechseln, wenn sie drei Jahre in Folge die so genannte erreicht haben.
unnötig Private Zusatz-Krankenversicherung
Grundsätzlich können nur gesetzlich Krankenversicherte eine Zusatz-Krankenversicherung abschließen zur Ergänzung der dort vorgesehenen Leistungen. Ein häufiger Irrglaube ist es, dass eine Zusatz-Krankenversicherung die Leistungen der gesetzlichen Kassen so stark ergänzt, dass das Leistungsspektrum einer privaten Krankenvollversicherung erreicht wird. Dies ist ein Trugschluss. Wir kennen keine Zusatz-Krankenversicherung, die mit solch einer Kombination dasselbe Leistungsniveau bietet wie eine „echte” private Krankenversicherung. Befreien Sie sich also bitte von diesem Gedanken. Ein großes Problem nämlich ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ständig zurückgefahren werden und die privaten Zusatz-Tarife keine entsprechenden Leistungsanpassungen durchführen. In dem Fall würde nur eines helfen: möglichst immer nur die neusten Zusatz-Tarif wählen.
In bestimmten Teilbereichen, z.B. für Zahnersatz, der Zahnspange für das Kind oder für Krankenhausaufenthalte im Ein- oder Zweibettzimmer ist eine Zusatz-Krankenversicherung mit Sicherheit sinnvoll. In anderen Bereichen jedoch (z.B. für Sehhilfen oder Heilpraktiker) bleiben fast immer große Leistungslücken.
Ausführliche Infos dazu finden Sie im Kapitel Zusatz-Krankenversicherung.
unnötig Krankengeld / bzw. Krankentagegeld
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erhalten Sie im Krankheitsfall für mindestens sechs Wochen Ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt (gesetzlich geregelt durch die Lohnfortzahlung).
Danach zahlt Ihnen die gesetzlich Krankenkasse das sog. Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Bruttogehaltes, maximal aber 90% vom Nettoeinkommen.
Um die damit entstehende Einkommenlücke zu füllen können Arbeitnehmer ein privates Krankentagegeld versichern, welches allerdings erst nach dem Ende der Lohnfortzahlung beginnen darf (in aller Regel also erst ab dem 43. Tag).
Wenn Sie beide in etwa gleich viel verdienen und sich der Einkommensverlust bei einer längeren Krankheit des Partners nicht allzu stark bemerkbar machen würde, brauchen Sie eigentliche keine private Krankentagegeldversicherung.
Für Selbständige hingegen ist ein Kranken-Tagegeld dringend zu empfehlen, egal ob diese gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Denn in beiden Systemen ist das Tagegeld nicht automatisch enthalten, sondern muss separat vereinbart werden gegen einen Aufpreis. Sie können das private Krankentagegeld praktisch sogar ab sofort vereinbaren, weil sie ja nicht den Luxus einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
Falls Sie bereits komplett in eine private Krankenversicherung gewechselt haben, betrifft Sie das nicht. In der PKV können Sie Ihr Krankentagegeld nämlich immer frei bestimmen.
unnötig Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte sind nur selten notwendig und selbst wenn, dann dauern sie meist nur einige Tage. Ein Krankenhaus-Tagegeld ist unserer Meinung nach nicht notwendig.
Ausnahme: für Selbständige, die über keine großen finanziellen Reserven verfügen, kann ein Tagegeld fürs Krankenhaus sehr wichtig sein. Denn die Kosten laufen ja trotzdem weiter.
empfehlenswert Unfallversicherung
Bleibende Schäden nach einem schweren Unfall bedeuten oft hohe Kosten.
So ist es denkbar, dass z.B. die Wohnung umgebaut werden muss oder das Auto eine behindertengerechte Ausstattung erhält.
Alle Arbeitnehmer und auch viele Selbständige sind zwar per Zwang in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert, doch die Berufsgenossenschaften leisten nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelte oder um einen Wegeunfall in Ausübung des Berufs. Jedoch passieren die meisten Unfälle in der Freizeit.
Eine private Unfallversicherung ist deshalb empfehlenswert und kostet auch nicht viel. Viele Unfallversicherungen gewähren ab zwei versicherten Personen zudem besondere Beitragsrabatte.
Doch wenn, dann sichern Sie sich bitte nur für den Invaliditätsfall ab.
Leistungen für kosmetische Operationen oder ein Unfall-Krankenhaustagegeld kosten nur Geld und sind nicht erforderlich. Zudem würde ein Unfalltagegeld, wie der Name erahnen lässt, nur bei Unfallbedingten Krankenhausaufenthalten eine Leistung zahlen.
empfehlenswert Risiko-Lebensversicherung
Besonders wenn Sie Kinder haben, sollten Sie eine Risiko-Lebensversicherung erwägen.
Das gleiche gilt, wenn Sie festen Verbindlichkeiten haben (z.B. eine Hypothek oder ein Privatdarlehen), wo zur Tilgung beide Einkommen fest einkalkuliert wurden.
Bei einer günstigen Versicherungsgesellschaft kostet dieser Schutz wirklich nicht viel.
Für Nichtraucher, die auch kein Motorrad fahren, sind meistens die Direktversicherer (z.B. Europa, Hannoversche Leben, Delta oder Cosmos) am günstigsten. Bei Rauchern und/oder Motorradfahren empfehlen sich dagegen andere Versicherer.
Einige Unternehmen bieten auch eine spezielle Form der Risiko-Lebensversicherung, wo beide Partner in einem Vertrag gegenseitig versichert sind. Die Beiträge wären dann viel geringer, als wenn zwei separate Verträge abgeschlossen werden.
Nachteil hierbei: Der Vertrag erlischt mit dem versterben des Partners.
Die Faustraustregel aber ist: Je bekannter der Name, umso teurer ist die Versicherung. Hierbei kann es sage und schreibe zu Beitragsunterschieden von bis zu 300% kommen.
Nachricht an dewionFragen Sie uns einfach nach Ihrer günstigen Risiko-Lebensversicherung.
Statt der Risiko-Lebensversicherung können Sie auch eine Kapital-Lebensversicherung abschließen, die dann gleichzeitig auch einen Teil der Altersvorge absichern würde.
weniger wichtig Hausratversicherung
Hausrat ist - vereinfacht ausgedrückt - alles Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
All diese Sachen lassen sich gegen Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser versichern. Auch Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen können auf Wunsch mitversichert werden.
Vor dem Zusammenzug bestand für beide Partner oft ein separater Vertrag.
Weil zwei Verträge aber unnötig sind, sollte einer davon aufgehoben werden. Schreiben Sie dafür einfach beide Versicherungsgesellschaften an und lassen Sie die beiden sich selbst darüber „streiten”, welcher Vertrag aufgehoben werden muss. Normalerweise wird immer derjenige Vertrag aufgehoben, der zuletzt abgeschlossen wurde.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Hausratversicherung.
unnötig Glasversicherung
Zusätzlich zu einer Hausratversicherung wird oft die Haushalt-Glasversicherung angeboten.
Die Glasversicherung halten wir nicht für notwendig, da solche Schäden eher selten sind und sich meistens auch nur im Rahmen von unter 80 Euro bewegen.
Ausgenommen, Sie haben ein teures Ceran-Kochfeld mit der Induktionstechnik. Weil solche Kochfelder schnell mal 1.500 Euro und mehr kosten, wäre eine Glasversicherung vielleicht doch überlegenswert. Achten Sie in dem Fall aber darauf, dass Ceran-Kochfelder in gewählten Tarif auch tatsächlich mitversichert sind - denn das ist längst nicht immer der Fall.
Wenn Sie zur Miete wohnen und Wintergärten oder Gewächshäuser mitgemietet werden, ist eine Glasversicherung dagegen immer sinnvoll. Fragen Sie aber vorher Ihren Vermieter, ob das Glas nicht vielleicht schon in der Gebäudeversicherung mitversichert ist.
Tipp !
Wenn Sie im Eigentum leben können Sie die Glasversicherung häufig sehr viel günstiger erhalten, wenn Sie diese mit in die Gebäudeversicherung einschließen. Das oben genannte Ceran-Kochfeld wäre dann aber nicht mitversichert.
weniger wichtig Privat-Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen - das sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe.
Denn manchmal hängt das „Recht” einfach nur vom besseren Rechtsanwalt ab.
Und wer einen gerichtlichen Streit verliert, muss am Ende sämtliche Gerichtskosten bezahlen sowie die Honorare für den eigenen Anwalt und oft auch für den Anwalt von der Gegenseite.
In den meisten Fällen würde eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernehmen.
Trotzdem gilt: ein Rechtsstreit ist nicht unbedingt existenzbedrohlich zu nennen. Der Sinn oder Unsinn einer privaten Rechtsschutzversicherung kann also nicht abschließend beurteilt werden.
empfehlenswert Verkehrs-Rechtsschutz
Bei vielen Verkehrsunfällen (vor allem bei Unfällen mit Personenschäden), geht ohne Anwalt gar nichts. Auch wenn Führerscheinentzug droht, ist ein spezieller Fachanwalt oft Gold wert. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann also sehr nützlich sein.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Bewertungen lediglich unsere eigene Meinung wiederspiegeln. Eine Haftung dafür kann nicht übernommen werden, weil im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Zur Klärung Ihres individuellen Bedarfs können Sie einen unserer Nachricht an dewionExperten befragen.
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