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![]() Vereinfacht gesagt gilt ein Mensch immer dann als pflegebedürftig, wenn er sogar für einfache Handlungen im täglichen Leben, ganz oder teilweise, auf die Hilfe von anderen Personen angewiesen ist. Der Gesetzgeber hat die Schwere der Bedürftigkeit in drei Stufen aufgeteilt. In welche Pflegestufe eine hilfsbedürftige Person eingestuft wird, ist im großen und ganzen davon abhängig, welcher zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege benötigt wird.
Die Pflegestufe regelt gleichzeitig auch die Höhe der Pflegeleistungen, welche ein Bedürftiger aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten würde (gleiches gilt für privat Pflegeversicherte). Denn je höher die Stufe, desto höher sind im allgemeinen auch die anfallenden Kosten. Leider aber reichen die Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung nicht aus, um auch nur annähernd für einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
Welche Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung zu erwarten sind, können Sie im Kapitel
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