

Die monatlichen Kosten für eine Pflege (egal ob zuhause oder in einem Pflegeheim) werden von den meisten Menschen unterschätzt. Die tatsächlichen Pflegekosten sind viel höher, als die Geldleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Folglich enstehen hohe Zuzahlungen, für die auch Familienangehörige gerade stehen müssen.
Allein die Kosten für eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim betragen meist mehr als doppelte, als die soziale Pflegeversicherung dazu zahlt. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner faktisch aus eigenen Mitteln finanzieren.
Findet die Pflege in den eigenen vier Wänden statt, können die Zuzahlungen sogar noch weitaus höher sein.
Sehen Sie hier die monatlichen Leistungen, welche aus der sozialen Pflegeversicherung  bei einer häuslichen Pflege durch Pflegedienste (also für professionelle Pflege in der eigenen Wohnung) gezahlt werden :
| Häusliche Pflege durch professionelle Pflegedienste |
monatliche Pflegesätze, je nach Kalenderjahr: |
| bis 2009 |
aktuell |
ab 2012 |
| Für Pflegestufe I: |
420 EUR |
440 EUR |
450 EUR |
| Für Pflegestufe II: |
980 EUR |
1.040 EUR |
1.100 EUR |
| Ab
Pflegestufe III: |
1.470 EUR |
1.510 EUR |
1.550 EUR |
In besonderen
Härtefällen:
(schwerste Pflegebedürftigkeit): |
1.918 EUR |
1.918 EUR |
1.918 EUR |
- Gleiche Leistungen zahlt die private Pflegepflichtversicherung.
- In Pflegestufe III betragen die gesamten Pflegekosten aber schon 3.360 EUR pro Monat. Es ensteht also eine Lücke von 1.980 EUR pro Monat, welche komplett aus der eigenen Tasche finanziert werden muss.
Wird die häusliche Pflege durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernommen, wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich ein monatliches Pflegegeld gezahlt:
| Häusliche Pflege durch Verwandte und Bekannte |
monatliches Pflegegeld, je nach Kalenderjahr: |
| bis 2009 |
aktuell |
ab 2012 |
| Für Pflegestufe I: |
215 EUR |
225 EUR |
235 EUR |
| Für Pflegestufe II: |
420 EUR |
430 EUR |
440 EUR |
| Ab
Pflegestufe III: |
675 EUR |
685 EUR |
700 EUR |
In besonderen
Härtefällen:
(schwerste Pflegebedürftigkeit) |
Die Härtefall-Regelung gibt es bei häuslicher Pflege nicht. |
Auch die Kosten für eine stationäre Pflege (z.B. in einem Pflegeheim) sind mit sehr hohen Zuzahlungen verbunden. Nachfolgend die Pflegesätze, welche die soziale Pflegeversicherung monatlich gewährt:
Stationäre Pflege (in einem Pflegeheim / einer Einrichtung) |
monatliche Pflegesätze, je nach Kalenderjahr: |
| bis 2009 |
aktuell |
ab 2012 |
| Für Pflegestufe I: |
1.023 EUR |
1.023 EUR |
1.023 EUR |
| Für Pflegestufe II: |
1.279 EUR |
1.279 EUR |
1.279 EUR |
| Ab
Pflegestufe III: |
1.470 EUR |
1.510 EUR |
1.550 EUR |
In besonderen
Härtefällen:
(schwerste Pflegebedürftigkeit) |
1.750 EUR |
1.825 EUR |
1.918 EUR |
- In Pflegestufe III belaufen sich die Pflegeheimkosten zurzeit auf 3.082 EUR monatlich. Bleiben also stolze 1.612 EUR, welche Monat für Monat selbst gezahlt werden müssen.
Wer in die private
Krankenversicherung gewechselt hat, ist dort gleichzeitig auch privat Pflegeversichert. Viele Privat versicherte glauben, dass damit das Problem der Unterfinanzierung für die Pflege gelöst ist. Das ist ein Märchen, denn Mehrleistungen entstehen dadurch nicht. Die private Pflegepflichtversicherung ist kraft Gesetz an das Sozialgesetzbuch gekoppelt und beinhaltet somit dieselben mageren Leistungen, wie die Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
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