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![]() Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss generell auch eine Pflegeversicherung besitzen. Diese Pflicht wurde mit Wirkung zum 01.01.1995 gesetzlich eingeführt und wird bei Missachtung sogar mit Bußgeldern geahndet. Obwohl der Staat vor
15
Jahren die Einführung der Pflege-Pflichtversicherung als Meilenstein in der Geschichte der Sozialversicherung feierte, sind die Leistungen daraus nur sehr dürftig.
Hier erfahren Sie, wer im Sinne des Gesetzgebers als pflegebedürftig gilt, welche Leistungen daraus zu erwarten sind und welche Kosten Ihre Kinder eventuell tragen müssen.
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