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Zahlungspflicht durch Familienangehörige (Kinder)
Jeder weiß, dass Eltern für die eigenen Kinder unterhaltspflichtig sind.
Anders herum greift diese Regelung aber auch.
Dies bedeutet also, dass Kinder gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern generell verpflichtet sind, einen Teil des verfügbaren Einkommens dabei zu steuern, falls die Rente der Eltern zur Bestreitung der Pflege- und Lebenshaltungskosten nicht ausreicht.
Am besten und auch am kostengünstigsten wäre es natürlich, wenn die Eltern bis zu deren Ableben zuhause gepflegt werden können - doch leider ist dies nicht immer möglich. Sollte also einer oder sogar beide der Elternteile eines Tages im Pflegeheim untergebracht werden müssen, so stellt sich neben vielen anderen Fragen auch die der Kostenfinanzierung.
Lassen Sie uns versuchen, Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu beantworten...
Sind Kinder grundsätzlich verpflichtet, einen Teil der Pflegekosten zu übernehmen?
Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nur dann, wenn die Eltern aufgrund der Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen beim Sozialamt haben und diese in Anspruch nehmen. Sollte die Altersrente der Eltern zum bestreiten der Pflegekosten ausreichen (was aber nur selten vorkommt), so hätten Sie keinerlei Pflichten.
Bis zu welchem Einkommen müssen Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen?
Maßgeblich für die mögliche Unterhaltspflicht ist zunächst das Nettoeinkommen.
Hiervon dürfen noch die Versicherungsbeiträge, Kreditverpflichtungen, sowie berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Die Zwischensumme daraus ergibt das so genannte „bereinigte Nettoeinkommen”. Vom bereinigten Nettoeinkommen können außerdem noch Unterhaltskosten für den Ehepartner oder für getrennt lebende Kinder abgezogen werden.
Die Summe daraus ergibt den so genannten „Selbstbehalt”, welcher zurzeit 1.400 EUR pro Monat beträgt. Das bedeutet: wenn Kindern nach Abzug der o. g. Kosten weniger als etwa 1.400 EUR monatlich zum Leben bleiben, muss dem Sozialamt nichts dazu gezahlt werden.
Bleibt jedoch mehr übrig, müssen Kinder etwas dabei steuern. Und zwar die Hälfte aus der Differenz zwischen dem bereinigtem Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt.
Tipp
Wenn das Kind zu Miete wohnt und die Warmmiete über 450 EUR pro Monat liegt, müssen die Sozialämter auch einen höheren Selbstbehalt akzeptieren. Für Wohneigentümer mit zu tragender Hypothek wird der Selbstbehalt bereits durch die Kreditverpflichtungen reduziert und kann deshalb nicht zusätzlich angerechnet werden.
Welche Kredite und Kreditausgaben können vom Nettoeinkommen abgezogen werden?
Als vermindernd gelten alle privaten Verbraucherkredite, Bauspardarlehen und Bank- oder Versicherungshypotheken zum Kauf, zur Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie.
Wichtig: als relevante Ausgaben können nicht nur die Zinsbelastungen, sondern auch die Tilgungszahlungen angesetzt werden.
Müssen Kinder Auskünfte über ihr Einkommen abgeben?
Ja. Wenn Eltern einen Anspruch auf Geldleistungen gegenüber dem Sozialamt haben sind deren Kinder verpflichtet, das Einkommen und sämtliche Sparvermögen offen zu legen. Hierzu müssen dem Amt die kompletten Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate vorgelegt werden sowie der letzte Steuerbescheid. Die Unterhaltspflicht greift übrigens nicht nur bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern, sondern auch dann, wenn diese aus anderen Gründen das Sozialamt in Anspruch nehmen müssen.
Welche Sparverträge oder Vermögen darf ein Kind besitzen, ohne dass diese der Unterhaltspflicht zugerechnet werden?
Die Sozialämter erlauben in aller Regel ein bestimmtes Mindestvermögen, welches je nach Kommune aber sehr unterschiedlich sein kann. Meistens liegt der erlaubte Betrag zwischen 20.000 und 30.000 Euro. Wer mehr Sparvermögen hat, muss es zum Unterhalt einsetzen. Ausnahmen bestehen jedoch immer dann, wenn das Vermögen der eigenen Altersvorsorge dient oder wenn die Auflösung eines Sparvertrages oder einer Kapitalanlage unwirtschaftlich wäre oder sogar mit Verlusten verbunden.
Müssen Kinder gebenenfalls sogar die Immobilie / das Wohneigentum verkaufen?
Nein. Zumindest dann nicht, wenn das Kind selbst darin wohnt und dies der Hauptwohnsitz ist. Laut Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) darf ein Sozialamt die unterhaltspflichtigen Kinder nicht zwingen, ihr Einfamilienhaus zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen. Jedoch darf das Sozialamt für das Wohnen im eigenen Haus einen geldwerten Vorteil ansetzen, der wie ein zusätzliches Einkommen hinzu gerechnet wird.
Entgegen gesetzt werden dürfen dann aber auch die Hypothekenverpflichtungen, die Grundsteuern und die Kosten für die Gebäudeversicherung.
Sollte jedoch ein Ferienhaus vorhanden sein oder eine sonstige nicht ständig bewohnte Immobilie, so tritt eine ganz andere Rechtslage ein: das Sozialamt kann in dem Fall verlangen, die Immobilie so gewinnbringend wie möglich zu vermieten. Die daraus resultierenden Einnahmen werden wiederum dem nach obenSelbstbehalt hinzu gerechnet.
Wie verhält es sich, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind?
In solchen Fällen muss jedes Kind einen bestimmten Anteil zahlen, welcher entsprechend der individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterschiedlich ausfallen wird.
Falls einer der Geschwister seinen Zahlungen nicht nachkommt, wird das andere Kind jedoch nicht in die Pflicht genommen. Das bedeutet: den Anteil Ihrer zahlungspflichtigen Geschwister müssen Sie auf keinen Fall mit übernehmen.
Bin ich auch für meine Schwiegereltern zum Unterhalt verpflichtet?
Eigentlich nicht. Bei Ehepartnern mit nur einem Verdiener jedoch steht das bereinigte Netto-Einkommen zur Hälfte immer dem anderen Partner zu. Liegt die Summe über 1.400 Euro, muss der Alleinverdiener also auch für die Schwiegereltern einen Unterhalt zahlen.
Können Eltern auf die Unterhaltspflicht verzichten? Zum Beispiel mit einem Privatvertrag?
Nein. Eine solche Vereinbarung würde der Gesetzgeber als sittenwidrig einstufen. Denn sie würde an dem kratzen, was dem Staat in erster Linie billig und heilig ist: der Finanzhaushalt der öffentlichen Hand. Sobald Ihr Einkommen also über dem so genannten Selbstbehalt liegt (nähere Infos siehe nach obenoben), sind Sie als Kind grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet.
Können Eltern ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken?
Ja. In bestimmten Fällen müssen Kinder nicht für die Eltern aufzukommen.
Dies würde zum Beispiel dann greifen, wenn der Elternteil die Familie früh verlassen hat und keinen Unterhalt für Sie oder Ihre Geschwister gezahlt hat. Wer seine Kinder gar misshandelt oder missbraucht hat, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch als Elternteil sogar für alle Zeiten (Anmerkung von dewion: das zu vollem Recht).
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Stand der Datei: 20.11.2009| Copyright 1999 - 2010 dewion.de