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Zusatz Krankenversicherung - Leistungen beim Zahnarzt - Zahnersatz, Inlays, Implantate, Kronen, Prothesen, Zahnbehandlung
Die Zuzahlungen beim Zahnarzt können richtig ins Geld gehen. Vor allem, weil in der GKV nur noch sog. Festzuschüsse gezahlt werden. Wer in letzter Zeit schon mal Zahnersatz brauchte, kennt das wohl zu genau.
Seit 2005 nämlich zahlen die gesetzlichen Kassen für Zahnersatz nur noch einen Festbetrag im Rahmen einer befundbezogenen Regelversorgung.
Ein Anspruch darauf, dass auch hochwertiger Zahnersatz (z.B. Gold oder Implantate) wie vorher üblich wenigstens zu 50% erstattet wird, besteht in keinem Fall mehr. Auch Inlays (Gold- oder Keramikfüllungen anstatt Amalgan), werden nicht mehr erstattet.
Es besteht also die Einschränkung, dass der Zahnersatz der kassenüblichen Ausführung entsprechen muss. Wer für die neue „Kauleiste” hochwertige Materialien möchte oder sich einfach nur eine schönere Optik wünscht, zahlt die entstehenden Mehrkosten selbst.
In solchen Fällen greift eine private Zahn-Zusatzversicherung:
Solche Zahn-Tarife erlauben hochwertige Maßnahmen für Zahnbehandlung und Zahnersatz und reduzieren gleichzeitig Ihre Zuzahlungen bzw. senken diese im besten Fall auf Null.
Die Leistungen der privaten Zahn-Tarife unterscheiden sich aber gravierend:
Manche Zahntarife übernehmen z.B. die Kosten für Inlays vollständig, andere dagegen sehen nur eine anteilige, prozentuale Erstattung vor. Auch die kostenintensiven Implantate werden längst nicht von allen Zahntarifen bezahlt.
Zusätzlich gibt es große Unterschiede bei der Höhe der tatsächlichen Erstattung:
Wenn eine Zahnversicherung z.B. 50% der Restkosten erstattet ist das in aller Regel weniger als bei einem Zahntarif, der 30% des Rechnungsbetrages übernimmt.


 
Weitere Kapitel zum Thema private Zusatz-Krankenversicherung:

Stationär-Tarife: Wahl-Leistungen im Krankenhaus

Extra-Leistungen: Krankenhaus-Tagegeld

Online-Rechner: Die ZusatzKrankenversicherung im Vergleich
 

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Stand der Datei: 24.07.2008| Copyright 1999 - 2012 dewion.de