Nicht ohne Grund bieten Krankenhäuser den Patienten Wahlleistungen an, welche einen Klinikaufenthalt ganz wesentlich erleichtern. Gesetzlich krankenversicherte aber zahlen die hohen Differenzkosten dann aus der eigenen Tasche.
Eine Zusatzversicherung erstattet Ihnen die Mehrkosten, welche bei einer besonderen Pflege und Unterbringung entstehen. Die stationären Modul-Tarife bieten Ihnen fürs Krankenhaus folgende Zusatzleistungen an...
Behandlung und Pflege:
Wer ungestört und in Ruhe gesund werden will, kann den besonderen Komfort auf der Privatstation im Ein- oder Zweibettzimmer genießen.
Unterbringung:
Bei den meisten Ein- oder Zweibettzimmer-Tarifen können Sie auch Ihren Arzt selbst bestimmen. Damit genießen Sie eine spezielle Behandlung durch den Chefarzt oder durch bestimmte Fachärzte.
Freie Krankenhauswahl:
Die Entscheidung für ein anderes Krankenhaus kann viele Gründe haben: Vielleicht ist die Verkehrsanbindung für die Besuche Ihrer Familie besser oder vielleicht haben Sie über das nächstgelegene Krankenhaus auch schon negatives gehört.
Wenn Sie nicht in das nächstbeste x-beliebige Krankenhaus überwiesen werden wollen, dann können Mehrkosten entstehen, welche die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen. In dem Fall müssen Sie die höheren Transportkosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Hat das Krankenhaus Ihrer Wahl gar einen höheren Pflegesatz, müssen Sie auch diese Kosten zusätzlich tragen.
Die meisten Zusatz-Tarife erstatten Ihnen solche Zusatzkosten. Allerdings besteht bei einigen Tarifen die Einschränkung, dass Transporte ins Wunschkrankenhaus nur bis maximal 100 km Entfernung übernommen werden.
Alternatives Tagegeld:
Wenn Sie in dem Krankenhaus auch so gut aufgehoben sind und eine Privatärztliche Behandlung oder die Komfort-Unterbringung nicht nutzen möchten, bekommen Sie ersatzweise ein festes Tagegeld für jeden Tag, dem Sie im Krankenhaus übernachten müssen. Beinahe alle Zusatzversicherungen sehen solche Ersatz-Zahlungen vor.
Achten Sie besonders darauf, dass die
großzügig ausgelegt ist.
Selbständige und Freiberufler, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten zudem auf die Erstattung von Kurleistungen achten.
Und wenn Sie Kleinkinder haben wäre es sinnvoll, dass die Zusatzversicherung auch die Kosten für ein
erstattet. In dem Fall kann ein Elternteil ohne Zuzahlungen gemeinsam mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.