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Hier finden Sie Antworten auf diejenigen Fragen, die uns zum Thema ZusatzKrankenversicherung am häufigsten gestellt werden.
Bleibt Ihre Frage hier unbeantwortet?
Dann Bin ich mit einer ZusatzKrankenversicherung ebenso gut abgesichert wie jemand, der komplett privat Versichert ist?
Nein, leider nicht. Bei allen ZusatzKrankenversicherungen bestehen mehr oder weniger große Leistungslücken gegenüber einer PKV-Vollversicherung.
Mit der Kombination aus gesetzlicher Krankenkasse und privater Zusatzversicherung kann das Spektrum einer leistungsstarken privaten Krankenvollversicherung also niemals erreicht werden.
Zudem wurden bei den gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren viele Leistungen reduziert (z.B. beim Zahnersatz) oder sogar komplett gestrichen (z.B. bei Sehhilfen).
In der Folge kann es bei den älteren Zusatz-Tarifen zu großen Versorgungslücken kommen, weil viele dieser Tarife nicht an die neuen Gegebenheiten angepasst wurden.
Die Höhe der Leistungen hängt aber in erster Linie davon ab, welchen Tarif Sie abschließen.
Mein Zahnarzt hat mir mitgeteilt, dass demnächst einige Kronen erneuert werden müssen. Kann ich schnell noch eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen?
Wenn Ihnen eine Zahnbehandlung oder ein Zahnersatz ärztlicherseits bereits angeraten wurde, ist es bereits zu spät für den Abschluss einer Zahnversicherung. Alle Versicherer stellen im Antrag nämlich mehr oder weniger viele Gesundheitsfragen. Und wenn Sie eine Zahnversicherung beantragen, wird natürlich auch nach dem Allgemeinzustand der Zähne und des
gefragt sowie nach bevorstehenden Behandlungen.
Wo liegt der Unterschied zwischen privaten Ergänzungstarifen und Modul-Tarifen?
In der Krankenversicherung gibt es drei verschiedene Leistungsbereiche:
Ambulante Leistungen (z.B. für Arztbesuche, für Brillen, Massagen oder Psychotherapie),
zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung- und vorsorge, Kieferorthopädie, Zahnersatz) sowie die Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (so genannte stationäre Leistungen).
Ergänzungstarife kombinieren meistens die Leistungen aus den einzelnen Teilbereichen. Manche ergänzen z.B. besonders die Erstattungslücken beim Zahnersatz, einige legen einen Schwerpunkt auf die Pflege und Unterbringung
im Krankenhaus, andere wiederum sehen hohe Zusatzleistungen für Brillen oder Heilparaktiker vor. Die Erstattungssätze der meisten Ergänzungstarife sind im Vergleich zu den Modul-Tarifen jedoch eher gering.
Modul-Tarife dagegen sind Einzeltarife, die nur auf einen einzelnen Leistungsbereich abzielen (z.B. nur auf Zahnleistungen oder nur für die Privatstation im Krankenhaus). Natürlich können mit den Modul-Tarifen mehrere oder alle Leistungsbereiche gleichzeitig versichert werden.
Die Modul-Tarife beinhalten fast immer bessere Leistungen - sind dafür aber deutlich höhere Beiträge als die Ergänzungstarife.
Die Entscheidung zwischen den beiden Tarifarten ist eine kleine „Gratwanderung”.
Wägen Sie also ab, ob Ihnen die niedrigen Zusatzleistungen eines Ergänzungstarifs genügen oder ob Ihnen die besseren Leistungen eines Modul-Tarifs den höheren Beitrag wert sind.
Beinhaltet eine ZusatzKrankenversicherung auch Leistungen im Ausland, so dass ich mir die Auslandsreise-Krankenversicherung sparen kann?
Das hängt ganz von Ihrem gewählten Tarif ab. Grundsätzlich empfehlen wir aber, für ca. 6 bis 10 EUR im Jahr eine Auslandsreise-Krankenversicherung separat abzuschließen. Dann ist z.B. auch die Rückholung aus dem Ausland (auch im Ambulanz-Jet) versichert.
Zahlt mir der Arbeitgeber seinen 50%-igen Anteil auch für die ZusatzKrankenversicherung?
Nein. Der gesetzlich geregelte Arbeitgeberanteil wird nach dem Sozialgesetzbuch bestimmt und bezieht sich immer nur auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenvollversicherung. ZusatzKrankenversicherungen sind jedoch eine freiwillige Sache und werden deshalb nicht bezuschusst.
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