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Gerade wenn man länger krank ist, kann die enstehende Lücke im Einkommen weh tun - denn schließlich laufen die Kosten fürs Auto, die Miete oder Hypothek weiter.
Diese bei Arbeitsunfähigkeit entstehende Einkommenslücke können Sie mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung schließen.
Arbeitnehmer erhalten bei einer Arbeitsunfähigkeit mindestens 42 Tage lang weiterhin das volle Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Manche Arbeitgeber gewähren diese Lohnfortzahlung sogar bis zu einem ganzen Jahr.
Danach greift das so genannte „Krankengeld” aus der gesetzlichen Krankenkasse, welches maximal 78 Wochen lang einen Teil des vorherigen Einkommens weiter zahlen würde.
Als Höchstsatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein Krankengeld von maximal 70% des letzten Bruttogehalts, höchstens jedoch 90% vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Der kleinere Wert daraus bestimmt letztendlich den Betrag, den Sie maximal an Krankengeld erhalten würden.
Der Grund für diese komplizierte Regel ist, dass der Gesetzgeber einen Missbrauch ausschließen will, denn somit kann niemand von seiner Krankheit profitieren.
Beachten Sie aber
Als Arbeitnehmer können Sie ein privates Krankentagegeld frühestens nach dem Ende der Lohnfortzahlung vereinbaren. Weil jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn mind. 42 Tage lang weiter zu zahlen, darf ein privates Kranken-Tagegeld erst ab dem 43. Tag beginnen.
Selbständige und Freiberufler können ein privates Kranken-Tagegeld praktisch sogar ab dem 1. Tag absichern. Als Grundregelregel gilt aber: Je früher es beginnt, umso teurer ist.
Für selbständige empfehlen wir daher ein gestaffeltes Kranken-Tagegeld (z.B. 30 Euro nach drei Wochen, und weitere 30 Euro nach sechs Wochen). Mit solch einer „Staffelung” ist der Beitrag deutlich geringer, als wenn sofort die volle Leistung vereinbart wird.
Für Freiberufler wie z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und
bieten einige Privatversicherungen besonders preiswerte Tagegeld-Tarife an.
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