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Wo und wie Sie sich später weiter versichern können oder dürfen, hängt allein von Ihrem beruflichen Status nach der Studienzeit ab. Die möglichen Szenarien haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
müssen Sie sich, zumindest für die ersten drei Jahre, grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Im Versicherungsdeutsch nennt man das Versicherungspflicht. Von nun an zahlen Sie statt des verminderten Studi-Beitrages den vollen Beitragssatz.
Die Höhe des Beitrages wird von nun an immer prozentual vom Einkommen berechnet. Bis zum Jahr 2008 gab es bei den gesetzlichen Krankenkassen große Unterschiede bei dem Beitragssatz. Seitdem jedoch im Januar 2009 der sog. ´Gesundheitsfonds´ eingeführt wurde, beträgt der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Kassen einheitlich 14,6 Prozent. Daran beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte, so dass Sie selbst einen Beitragssatz von 7,3 Prozent zu tragen haben. Hinzu kommt noch der so genannte ´Sonderbeitrag´ in Höhe von 0,9 Prozent, welchen alle gesetzlich Versicherten allein zu zahlen haben. Insgesamt also müssen Sie einen Beitragssatz von 8,2 Prozent selbst tragen. Sollte sich die Krankenkasse mit den Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht finanzieren können, kann sich dieser sogar noch um 0,5 Prozent auf dann 8,7 Prozent erhöhen. Zurzeit ist dies das Ende der Fahnenstange (reicht ja auch so schon). In eine
stehen Ihnen alle Wege offen. Sie können sich dann weiter gesetzlich versichern, haben aber auch das Recht, in eine Privatversicherung zu wechseln. Der Wechsel kann entweder sofort, also bei Beginn der Selbständigkeit, oder später mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende erfolgen.
sollten Sie generell die Vorteile nutzen, welche eine private Krankenversicherung bietet.
Denn während andere Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen, erhalten Beamte eine so genannte Beihilfe. Der Dienstherr (Bund oder Land) bezahlt dann immer einen Teil der enstandenen Krankheitskosten. Diese Beihilfe ist (je nach Dienstherr, Familienstand und Anzahl der Kinder) sehr unterschiedlich und kann zwischen 50 und 80 Prozent betragen.
Weil die Beihilfe jedoch nur eine Teilhilfe ist, sollte ein Beamter die Differenzkosten immer über spezielle Beihilfe-Tarife der privaten Krankenversicherung absichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen ist für Beamte keine wirkliche Alternative, denn sie verfügt nicht über spezielle Ergänzungsversicherungen für Beihilfeberechtigte. Jeder Beamte müsste dort also den vollen Beitrag für eine "100% Krankenversicherung" bezahlen, obwohl er nur die halbe Leistung oder vielleicht sogar noch weniger benötigt.
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