|
| |||||||||||||||||||||||||||||||
![]()
Einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung ist, dass jeder die gewünschten Leistungen durch die Auswahl der passenden Tarife weitgehend selbst bestimmen kann. Bei Studenten hängt die Entscheidungsfindung allerdings meist vom Geldbeutel ab. Wieviel also Ihre Privatversicherung kosten darf und leisten soll, dass bestimmen allein Sie.
Übrigens sind die Leistungen der Studententarife immer identisch mit den ´normalen´ Tarifen, welche für Angestellte oder Selbständige gelten würden. Das aber zu wesentlich geringeren Beiträgen, weil für Studenten ein besonderer Rabatt besteht.
1. Ambulante Behandlungen
Ein ambulanter Tarif erstattet Arztbesuche, Heilmittel (z.B. Massagen, Fango) und Kosten für Medikamente und Hilfsmittel (wie z.B. eine Brille oder Gehhilfen). Die meisten Tarife sehen mittlerweile auch eine Erstattung für Heilpraktiker vor.
2. Beim Zahnarzt
Ein Zahn-Tarif übernimmt alle Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Für Zahnbehandlungen können Sie zwischen 80 und 100% Erstattung vereinbaren. Für Zahnersatz können Sie 50% Erstattung vereinbaren, oder auch bis zu 90%. Üblich sind etwa 70% Kostenerstattung. 3. Im Krankenhaus
Der stationäre Tarif erstattet Ihnen alle Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen.
Sie allein entscheiden vorher, ob Sie die Unterbringung auf der Privatstation im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung bevorzugen, oder ob das Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt ausreicht. Solche Tarife mit einer Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer sind aber auch für Studenten nicht gerade billig. Wir raten Ihnen daher zur Wahl eines Mehrbett-Zimmers. 4. Pflege-Pflichtversicherung
Im Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung in Deutschland für jeden zur Pflicht, auch für Studenten. Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als
400
EUR beziehen, wird die Pflegeversicherung aber immerhin etwas günstiger. Der Beitrag beträgt dann pauschal
16,80
EUR pro Monat.
5. Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte sind relativ selten und dauern meist auch nur ein paar Tage. Deshalb halten wir ein Krankenhaus-Tagegeld nicht unbedingt für notwendig.
| |||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||