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Seit dem Jahr 1995 besteht in Deutschland eine durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Absicherung für den Pflegefall. Diese Pflicht besteht auch für Studenten.
Die Leistungen aller Pflegeversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die private Pflegeversicherung unterscheidet sich also nicht von der gesetzlichen Pflegekasse.
Für Studenten werden die Beiträge zur Pflegeversicherung pauschal berechnet.
Unabhängig vom Geschlecht betragen die Kosten bei jeder Gesellschaft
16,80
EUR.
Übrigens: BAföG-geförderte Studenten erhalten auch für die private Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss in Höhe von derzeit 8,00 EUR. Zusammen mit dem BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 47,00 EUR beträgt die Förderung momentan also insgesamt 53,00 EUR.
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