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Ambulante Behandlungen werden durch Ärzte oder Heilbehandler,
wie z.B. Heilpraktiker, Masseure und Physiotherapeuten durchgeführt. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Medikamente zählen ebenfalls dazu.
Vereinfacht gesagt sichert ein ambulanter Tarif alle durchzuführenden
Behandlungen ab, bei denen Sie anschließend wieder nach Hause fahren. Hier werden Ihnen alle ärztliche Behandlungen und Therapien erstattet. Auch die Kosten für alternative Heilmethoden (z.B. durch den Heilpraktiker) sind mittlerweile im Leistungspaket der meisten Versicherer enthalten.
Vorsorgeuntersuchungen dienen der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten.
Einige Versicherer erstatten solche Untersuchungen immer nur nach den gesetzlichen eingeführten Programmen. Diese werden dann, wie bei den gesetzlichen Kassen auch, immer nur abhängig vom Alter übernommen (z.B. jährliche Krebs-Früherkennung für Männer erst ab 45, für Frauen bereits ab 20 Jahren). Viele Tarife erstatten ambulante Vorsorgentersuchungen aber auch unabhängig vom Alter.
Die Gefahr durch Virusinfektionen wird leider allzu oft unterschätzt, denn allein durch die Grippe sterben hierzulande immer noch viel zu viele Menschen.
Deshalb werden Schutzimpfungen (z.B. gegen Wundstarrkrampf, Grippe, Kinderlähmung usw.) auch von nahezu allen privaten Versicherern übernommen. Für Auslandsreisen hingegen benötigt man oft spezielle Impfungen (zur Malariaprophylaxe oder auch gegen Hepatitis). Diese Kosten werden zwar von vielen, aber längst nicht von allen Versicherungen erstattet.
Unter Hilfsmittel versteht man z.B. Brillengläser, Hör- und Sprechgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Rollstühle, Bruchbänder, Leibbinden oder Schuheinlagen. Wir kennen keinen Studenten-Tarif, der Hilfsmittel nicht übernehmen würde. Lediglich bei der Erstattungshöhe sowie bei der maximalen Anzahl der Verschreibungen gibt es gewisse Unterschiede.
Brillen und Kontaktlinsen prägen das Erscheinungsbild seines Trägers entscheidend mit. Deshalb legen viele Versicherte Wert auf eine möglichst hohe Leistungen. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung ist zwischen den einzelnen Tarifen aber sehr unterschiedlich.
Krankentransporte sind Fahrten zum Arzt mit dem Krankenwagen oder Taxi. Die Kosten dafür werden oft unterschätzt. Wer z.B. über Wochen zur Verbands- oder Gipskontrolle muss, erhält oftmals eine vierstellige Rechnung. Enorm wichtig ist dieser Punkt für chronisch kranke Patienten (z.B. Dialysepatienten), die mehrmals pro Woche einen Krankentransport brauchen.
Hier erstatten die Versicherer die Behandlungen entweder voll oder zumindest teilweise. Die Unterschiede bestehen nur darin, wieviele Sitzungen pro Jahr bezahlt werden und ob nur Ärzte, oder auch Diplom-Psychologen als Behandler akzeptiert werden.
Achtung: Viele Billig-Tarife sehen hierfür keine Erstattung vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||
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