|
| |||||||||
![]() Die Regelungen für familienversicherte Studenten und Studi´s in der Beihilfe ...
Wer bis zum Abitur in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern versichert war, lässt sich in aller Regel auch für die Zeit seines Studiums weiter kostenlos familienversichern. Dies ist auch am sinnvollsten, weil die Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen nahezu immer zum "Nulltarif" weiter bestehen kann (zumindest bis zum 25. Geburtstag).
Ebenso nehmen fast alle Studenten, die als Familienmitglied eines Beamten vorher über die staatliche Beihilfe versichert waren, diese auch für die Hochschulzeit weiterhin in Anspruch.
Die Familienversicherung und die Beihilfe gelten jedoch nicht auf unbestimmte Zeit, sondern können durchaus auch vor dem Ende des Studiums wegfallen. Besonders für Studenten, die sich während des Studiums weiter über die Beamtenbeihilfe versichert haben, kann dies am Ende böse ins Auge gehen.
Als gesetzlich versicherter Student können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei über die so genannte Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert sein.
Wenn Sie unmittelbar zwischen Abitur und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, wird die Familienversicherung sogar noch verlängert für die Dauer des abgeleisteten Dienstes. Danach aber würde die Familienversicherung enden.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Die Familienversicherung kann jederzeit entfallen, wenn Sie nebenher jobben gehen und daraus insgesamt mehr als
365
EUR monatlich verdienen / oder wenn Sie für geringfügige Beschäftigungen mehr als
400
EUR im Monat erhalten.
Mit dem Wegfall der Familienversicherung (egal ob aus Altersgründen oder wegen des Verdienstes) müssen Sie der studentischen Krankenversicherung beitreten.
Der Monatsbeitrag der studentischen Krankenversicherung beträgt zurzeit -
55,55
EUR für die Krankenversicherung und
- 11,26 EUR zur Pflegeversicherung, insgesamt also - 66,81 EUR pro Monat (bzw. 65,53 EUR für Studenten mit Kind).
Leider aber gilt auch die studentische Krankenversicherung nicht unbegrenzt, denn sie endet im Regelfall zum Ende des Semesters, in dem Sie
Nur wenn bestimmte Gründe eine
im Einzelfall rechtfertigen würden, kann die studentische Krankenversicherung eventuell zeitlich ausgedeht werden.
In jedem Fall aber endet die studentische Krankenversicherung immer dann, wenn im aktuellen Studiengang das
Übrigens:
Innerhalb von drei Monaten nach dem Wegfall der Familienversicherung haben Sie auch die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung für Studenten zu wechseln.
Für männliche Studenten kann sich der Wechsel durchaus lohnen, denn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind oft attraktiver und die Leistungen meist viel besser.
Für Studenten ab 30 Jahren bzw. ab dem 15. Semester lohnt sich die Privatversicherung preislich sogar immer. Außerdem gelten die günstigen Studententarife in der PKV nicht nur bis zum 30. Geburtstag, sondern sogar bis zum erreichen des 34. Lebensjahres.
Zudem spielt die Anzahl der erreichten Fachsemester in der PKV gar keine Rolle.
Benutzen Sie dazu einfach mal unseren interaktiven
Dort können Sie mit wenigen Klicks sämtliche Studententarife miteinander vergleichen.
Beamte haben einen Anspruch auf eine staatliche Beihilfe und bekommen einen Großteil der Krankheitskosten (meistens 50%) von ihrem Dienstherren erstattet. Die Kinder eines Beamten erhalten oft sogar bis zu 80% Beihilfe.
Wenn Sie als Beamtenkind eine staatliche Beihilfe genießen, können Sie dort immer nur bis zu einem gewissen Alter mitversichert sein. Die Beihilfe für Beamtenkinder ist nämlich an das Kindergeld geknüpft - und das wird maximal bis zum 27. Geburtstag gezahlt.
Fällt das Kindergeld aber einmal weg, so entfällt auch Ihr Anspruch die staatliche Beihilfe. Seit diesem Jahr (2008) kann die Beihilfe sogar früher wegfallen, denn von nun an wird diese abhängig vom Geburtsjahr gezahlt:
- Geburtsjahr ab 1983: Beihilfe nur noch bis zum 25. Geburtstag
- Geburtsjahr in 1982: Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag.
Für alle bis zum Jahr 1981 geborenen Studenten dagegen ändert sich nichts.
Sie können nach wie vor bis zum 27. Lebensjahr über die Beihilfe versichert sein.
Wenn Sie unmittelbar zwischen Abitur und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, wird die Beihilfe sogar noch verlängert um die Dauer dieser Dienstzeit.
Bitte beachten Sie aber: Die staatliche Beihilfe kann jederzeit vorher wegfallen, wenn Sie als Student(in) über ein monatliches Einkommen von mehr als
640 EUR verfügen.
Der Wegfall der Beihilfe jedenfalls hätte - je nachdem ob Sie vorher privat oder gesetzlich über die Eltern versichert waren - folgende Konsequenzen für Sie:
Wenn Sie bisher privat versichert waren:
In dem Fall wären Sie künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter versichert (demnach lediglich zwischen 20 und 25%).
Und weil Sie bei Ihrem Studienbeginn der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung widersprochen haben, bleibt Ihnen der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation verwährt. Es bleibt Ihnen hiernach also nur die Möglichkeit, sich über einen speziellen Studententarif weiterhin privat zu versichern.
Leider aber bieten nicht alle privaten Krankenversicherer preiswerte Tarife für Studenten an. Falls Ihre bisherige Krankenversicherung keine - oder viel zu teure Studententarife anbietet, können Sie notfalls auch den Krankenversicherer wechseln.
Bitte beachten Sie aber:
Ein Wechsel des Versicherers wäre immer nur dann möglich, wenn Sie bisher einigermaßen gesund waren. Der Grund ist, dass die Privatversicherer bei der Antragstellung immer einige Gesundheitsfragen beantwortet haben möchten.
Speziell dafür hat dewion einen interaktiven Online-Vergleich entwickelt, wo Sie in weniger als 5 Minuten Ihren optimalen Studententarif finden können. Benutzen Sie einfach das Werkzeug der Profis und vergleichen die Studententarife sofort online.
Ihren
Wenn Sie bis bis dato gesetzlich versichert waren:
In diesem Falle ändert sich in Ihrem Versicherungsschutz rein gar nichts.
Denn die gesetzlichen Krankenkassen verfügen nicht über spezielle Tarife für Beihilfeberechtigte. Deshalb müssen Beamte für sich und für ihre Angehörigen dort immer den vollen Beitrag für eine 100%-ige Krankenversicherung bezahlen, obwohl nur ein gewisser prozentualer Teil davon benötigt wird. Ihre gesetzliche Krankenkasse würde also wie bisher weiter laufen und Sie hätten weiterhin den vollen Versicherungsschutz.
Wenn Sie beim Ablauf der Beihilfe jedoch bereits 25 Jahre alt sind, so müssen Sie der kostenpflichtigen studentischen Krankenversicherung beitreten. Diese kostet zurzeit
66,81
EUR pro Monat und gilt bis zum Ende des
| |||||||||
| |||||||||
|
|
|||||||||