Die meisten Studenten müssen sich irgendwann selbst krankenversichern, z.B. weil sie mit dem 25. Geburtstag aus der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern heraus fallen oder weil ein Nebenjob mit einem zu hohen Einkommen besteht.
Und spätestens ab dem 30. Lebensjahr würden die Beiträge der gesetzlichen Kassen so stark ansteigen, dass die private Krankenversicherung meist die bessere Alternative ist.
Die Entscheidung ist dann oft nicht leicht, weil dem gewohnten Standard der gesetzlichen Kassen plötzlich auch die Möglichkeiten der leistungsstarken privaten Krankenversicherung gegenüber stehen.
Doch wie fast alles im Leben hat auch die private Krankenversicherung ihre Vor- und Nachteile. Hier finden Sie Entscheidungshilfen zur Wahl der Krankenversicherung.
Studenten bis zum 25. Lebensjahr:
Hier lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung:
Das Studium lässt sich oft nur mit Nebenjobs finanzieren. Wenn Ihr Einkommen aber mehr als
365
EUR (oder bei geringfügiger Beschäftigung mehr als
400
EUR) monatlich beträgt, ist es in der gesetzlichen Kasse meist
.
Wenn Sie bisher familienversichert waren, würde die kostenfreie Familienversicherung bei den gesetzlichen Kassen also entfallen und Sie müssten der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beitreten.
Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung betragen dann
66,04
EUR pro Monat
(bzw.
64,76
EUR, wenn sie ein Kind haben).
Für männliche Studenten, die keine Ehepartnerin oder Kinder mitversichern müssen, ist die Privatversicherung dann oft lohnenswerter. Zwar sind die Beiträge der Privatversicherungen nicht geringer, aber die besseren Leistungen und entfallenden Zuzahlungen machen dies oftmals wieder wett.
Dann sollten Sie in der gesetzlichen Kasse bleiben:
Für Frauen sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung sehr viel höher als für ihre männlichen Kommilitonen. In diesem Alter sind Studentinnen in der gesetzlichen Kasse noch immer billiger versichert.
Sollten Sie jedoch einen gut bezahlten Nebenjob haben und daraus zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Kasse abführen müssen, könnte sich eine private Krankenversicherung für Sie durchaus rechnen.
Alle Studenten, die ihre(n) Ehepartner(in) und/oder ein Kind mitversichern müssen und gleichzeitig einen billigen Versicherungsschutz suchen, sollte in jedem Fall gesetzlich krankenversichert bleiben. Der große Vorteil bei den gesetzlichen Krankenkassen ist ja immer der, dass Ehepartner und Kinder dort beitragsfrei mitversichert sind, solange sie keine regelmäßigen Einküfte von mehr als
365
EUR monatlich haben (z.B. aus Zinsen, Mieten oder selbständigen Tätigkeit) oder aus einer geringsfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer nicht mehr als
400
EUR monatlich verdienen.
Studenten ab dem 30. Lebensjahr:
Mit dem Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden, werden Sie als freiwillig versicherter Student eingestuft.
Von da an müssen Sie sehr viel höhere Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abführen.
Dies würde für Sie bedeuten, dass Sie ab dem nächsten Semester einen monatlichen Beitrag von 120 bis 130 EUR zahlen müssten.
Wenn Sie sich gerade im letzten Examensemester befinden, bekommen Sie von der Krankenkasse für die ersten 6 Monate noch einen verminderten Übergangsbeitrag von zwischen
95
und
98
EUR angeboten. Unter ganz
kann die studentische Krankenversicherung sogar noch verlängert werden kann.
Männliche Studenten:
Für Männer ab 30 Jahren lohnt sich sich eine private Krankenversicherung immer.
Denn abgesehen von den besseren Leistungen und den geringeren oder entfallenden Zuzahlungen sind die Beiträge vieler Privatversicherungen auch viel geringer als in der freiwilligen Studentenversicherung der gesetzlichen Kassen.
Weibliche Studenten:
Für Frauen ab dem 30. Lebensjahr sind die Beiträge der privaten Studententarife in etwa gleich mit denen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn Sie allerdings ein Einkommen erzielen, dass in der gesetzlichen Kasse zusätzlich beitragspflichtig wäre, so würde sich eine Privatversicherung generell besser rechnen.
Studenten nach dem 14. Fachsemester:
Unabhängig vom Alter gilt die gesetzliche studentische Krankenversicherung immer nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters.
Danach werden Studenten als freiwillig Versicherte eingestuft und die Beiträge würden dann auf das gleich Niveau steigen wie bei 30-jährigen Studenten (siehe oben).
Zum Glück werden hier aber nur die Fachsemester eines einzelnen Studiengangs zusammen gerechnet. Eine Addition der Fachsemester für verschiedene Studiengänge findet also nicht statt. Auch Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester und werden ebenfalls nicht auf die Höchstzahl von 14 Fachsemester angerechnet.
Entscheidung nach Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu 95% identisch - denn schließlich sind sie im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben.
Mögliche Zusatzleistungen kommen nur
durch Kulanz zustande.
Die private Krankenversicherung für Studenten bietet dagegen ein sehr viel höheres Leistungsspektrum. Wegen der vielen Tarifkombinationen gibt es allerdings auch große Unterschiede.
Die Leistungsdifferenzen haben wir Ihnen nachstehend aufgeführt.
Gesetzliche Kassen
Private Krankenversicherung
Familienversicherung
Ja. Im Rahmen der Sozialversicherung sind alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen von mehr als 400 EUR pro Monat haben oder andere Einküfte (z.B. aus Mieten, Zinsen) von mehr als 355 EUR beziehen.
Für Studenten gilt dies jedoch nur bis zu bestimmten Alters- oder Semestergrenzen. Nähere Infos dazu im Kapitel
Familienversicherung
Nein. Für jede Person besteht ein eigener Vertrag mit einem eigenen Beitrag (Individualversicherung).
In der Pflegeversicherung aber wären Studenten und Schüler beitragsfrei mitversichert, solange sie unter 25 Jahre alt sind, keine regelmäßigen Einkünfte von mehr als
365
EUR haben und auch keine Jobs mit einem Monatseinkommen von mehr als
400
EUR ausüben.
Studenten ab 25 Jahren erhalten zudem immer einen verminderten Beitrag zur Pflegeversicherung, welcher zurzeit
16,80
EUR beträgt. Auch hier dürfen die o.g. Einkommensgrenzen aber nicht überschritten werden.
Beiträge
Die Beiträge werden grundsätzlich nach dem Solidarprinzip berechnet und sind deshalb vom eigenen Einkommen abhängig.
Wer viel verdient, zahlt also auch höhere Beiträge.
Für Studenten gelten niedrige Pauschalbeiträge, sofern bestimmte
Alters- oder Semestergrenzen
noch nicht erreicht wurden.
Die vergünstige studentische Krankenversicherung endet mit dem 30. Lebensjahr, spätestens aber zum Beginn des 15. Fachsemesters.
Die Beiträge sind abhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und von den gewünschten Leistungen.
Für Studenten werden stark reduzierte Beiträge angeboten, welche aber sehr unterschiedlich sind.
Diese Rabatte werden meist bis zum 34. Lebensjahr gewährt (teilweise sogar bis zum 35. Lebensjahr).
Die Anzahl der erreichten Semester dagegen ist bei den meisten privaten Tarifen nicht von Bedeutung.
Beitragsrückerstattung
Nein.
Für Studenten generell nicht.
Rückerstattungen gibt es nur bei einigen wenigen Wahl-Tarifen, die neuerdings für Angestellte und Selbständige angeboten werden. Diese haben aber den Nachteil, dass man bei einem Abschluss 3 Jahre lang an diesen Vertrag gebunden ist und nicht wechseln kann.
Ja, ist nahezu immer der Fall.
Je nach Tarif werden Rückstattungen von bis zu 6 Monatsbeiträgen gezahlt, sofern innerhalb eines Jahres keine Kosten angefallen sind. In manchen Privattarifen können sogar Kosten für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
in Rechnung gestellt werden, ohne dass die Rückerstattungen verloren gehen.
Gesetzliche Kassen
Private Krankenversicherung
Ambulante Behandlung (beim Arzt)
Kostenübernahme nur für Ärzte, die kassenärztlich zugelassen sind und nur in Höhe der üblichen, notwendigen Kosten.
Ferner gilt bei allen gesetzlichen Kassen das Hausarzt-Prinzip. Der Hausarzt soll zum ersten Ansprechpartner werden und die Stationen der einzelnen Behandlungen koordinieren. Die Krankenkasse kann solch ein kostenbewußtes Verhalten mit einem Bonus belohnen (z.B. niedrigere Zuzahlungen oder geringere Eigenbeteiligungen).
Alle Versicherten müssen eine Praxisgebühr zahlen: Für Arztbesuche muss ein fester Eigenanteil in Höhe von 10 EUR selbst gezahlt werden. Die Praxisgebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn lediglich ein Rezept ausgestellt werden soll.
Die Praxisgebühr wird pro Quartal fällig und immer nur für die erstmalige Inanspruchnahme eines Arztes innerhalb des Vierteljahres.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit.
Freie Arztwahl auch unter solchen Ärzten, die nur Privatpatienten behandeln und jederzeitige Möglichkeit zum Wechsel des Arztes.
Manche Privattarife sehen das vor (auch Primärarzt-Prinzip genannt).
Mit einem Hausarzt-Tarif können Sie viel Geld sparen, denn hier sind die Beiträge deutlich niedriger als bei denjenigen Tarifen, wo Sie direkt einen Facharzt konsultieren können.
Praxisgebühren wie bei den gesetzlichen Krankenkassen bestehen generell nicht.
Heilpraktiker / Naturheilverfahren
Die Kosten für Heilpraktiker werden nicht erstattet.
Einige wenige Kassen leisten im Ausnahmefall auf Kulanzbasis und nur mit besonderer Begründung, wenn Behandlungen durch Ärzte auf der Basis von Naturheilverfahren erfolgen sollen.
Die Kosten werden, je nach dem gewähltem Tarif, entweder zu 100% oder zumindest zum hohen Teil übernommen.
Von einigen Tarifen werden sogar Behandlungen nach dem
erstattet.
Das Leistungsspektrum ist jedoch ebenso vielfältig wie unterschiedlich.
Manche Tarife nämlich übernehmen solche Kosten nur begrenzt oder gar nicht.
Medikamente / Verbandmittel
Hier greift eine feste Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 EUR und maximal 10 EUR.
Nicht erstattet werden Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, Reisekrankheiten, Abführmittel sowie Mund- und Rachentherapeutika.
Die Kosten werden von Ihnen in der Apotheke vorgestreckt und danach durch die Privatversicherung zu 100% erstattet.
Einige wenige Spar-Tarife dagegen sehen nur eine Erstattung von zwischen 75% und 90% vor.
In aller Regel jedoch keine Leistungen für Nährmittel (z.B. Vitaminpräparate oder Anabolika).
Gesetzliche Kassen
Private Krankenversicherung
Brillen und Kontaktlinsen
In den meisten Fällen keine Erstattung.
Nur für stark sehbehinderte Menschen mit schweren Sehfehlern sowie für Kinder und Jugendliche werden Brillen auf Kassenkosten übernommen.
Alle anderen, also die Standardbrillenträger, müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Kostenübernahme zwischen 50 EUR und 600 EUR.
Manche Tarife erstatten die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen sogar ohne Limit.
Die Reinigungsmittel für Kontaklinsen jedoch werden nur von ganz wenigen Tarifen übernommen.
Einige Spar-Tarife übernehmen Sehhilfen aber erst ab einer gewissen Dioptrienzahl oder Zylinderwerten.
Zahnarzt (Behandlung / Untersuchung)
Kostenerstattung zu 100% nur für medizizinisch notwendige, übliche Behandlungen.
Kostenerstattung zu 100%. Eine Spar-Tarife sehen geringere Erstattungen von zwischen 75 und 90% vor.
Zahnersatz und Kieferorthopädie
Seit 2005 zahlen die Kassen nur noch einen Festbetrag im Rahmen einer befundbezogenen Regelversorgung.
Einen Anspruch darauf, dass hochwertiger Zahnersatz (z.B. Amalganaustausch mit Keramikfüllungen, Gold, Implantate) wie früher wenigstens zu 50% erstattet wird, besteht in keinem Fall mehr.
Auch für Inlays erfolgt keine Erstattung mehr.
Wenn Sie die hohen Kosten für Zahnersatz weiterhin in zufrieden stellendem Maße erstattet bekommen wollen, müssen Sie eine private Zusatzversicherung abschließen.
Die Leistung hängt vom gewählten Tarif ab. Möglich sind 50 bis 100%. Üblich sind etwa 75%.
Bei nahezu allen Tarifen besteht auch ein Anspruch auf einen hochwertigen Zahnersatz in Form von Edelmetallen, Keramik oder Implantaten.
Unterschiede bestehen darin, dass Inlays aus Gold oder Keramik je nach Tarif unterschiedlich erstattet werden.
Manche Versicherer stufen diese nämlich als Zahnbehandlung ein und erstatten 100% der Kosten. Andere sehen Inlays als Zahnersatz an und erstatten deshalb prozentual mit zwischen 50% und 90%.
Für Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) sehen manche Tarife zudem nur dann Leistungen vor, wenn die Behandung vor dem 18. oder dem 19. Geburtstag begonnen hat (bei Kieferorthopädie wegen Unfall meist jedoch unabhängig vom Alter).
Gesetzliche Kassen
Private Krankenversicherung
Krankenhaus (Unterbringung / Behandlung)
Wenn Sie im Krankenhaus liegen, verlangt Ihre Kasse für jeden Tag des Aufenthaltes eine feste Eigenbeteiligung von
10 EUR pro Tag, maximal aber 280 EUR.
Die Eigenbeteiligung müssen Sie bei Ihrer Entlassung direkt an das Krankenhaus zahlen.
Ansonsten erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Operationen, Pflege und Unterbringung.
Wahl-Leistungen mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer auf der Privatstation oder Ansprüche auf Chefarztbehandlungen bestehen jedoch nicht.
Eine Eigenbeteiligung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht (bzw. nur in einem einzigen Tarif).
Sie können auf der Privatstation mit Unterbringung im 1- oder 2 Bett-Zimmer wieder gesund werden, oder im Mehrbett-Zimmer. Es hängt allein davon ab, welchen Tarif Sie vorher gewählt haben.
Die privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) ist meistens automatisch enthalten, wenn Sie eine Unterbringung im 1- oder 2 Bett-Zimmer wählen.
Wenn Sie eine Unterbringung auf der Privatstation und/oder Chefarztbehandlung gewählt haben und später im Krankenhaus darauf verzichten (z.B. weil Sie auch so gut aufgehoben sind), dann erhalten Sie von den meisten Privatversicherern ersatzweise ein festes Tagegeld für jeden Tag des stationären Aufenthaltes.
Auslandsversicherung
Versicherungsschutz besteht nur in solchen Staaten, mit denen die BRD ein
zur Sozialversicherung geschlossen hat.
Geleistet wird zudem nur bis zu dem Umfang, den die allgemeine Versorgung des jeweiligen Gastlandes vorsieht.
Außerhalb von Europa leisten die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht.
Generell voller Versicherungsschutz für alle Staaten des
, also in ganz Europa mit Ausnahme von Bosnien, Serbien, der Schweiz, Russland, der Ukraine sowie Rumänien und Russland.
Außerhalb des EWR besteht je nach Tarif ein voller Versicherungsschutz für 1 bis 36 Monate.