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Die Regelungen für Studenten ab dem 30. Lebensjahr ...
Der Sprung über die Altergrenze von 30 Jahren hat nur für gesetzlich versicherte Studenten teure Konsequenzen.
Für privat versicherte Studi´s hingegen würde sich nichts ändern.
wird mit dem Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden, die studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch beendet und Sie werden ab dem nächsten Semester als freiwillig versicherte(r) Student(in) eingestuft.
Nur wenn ein Wehr- oder Zivildienst, die Geburt eines Kindes, längere Erkrankungen oder gewisse andere Gründe eine
der studentischen Krankenversicherung rechtfertigen, können Sie diese eventuell noch zeitlich ausdehnen.
Gibt es keine Gründe, die eine Verlängerung rechtfertigen, kommt es ab sofort zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beiträge würden ab dem folgenden Semester um mehr als das doppelte steigen.
müssen keine Änderungen befürchten.
Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nämlich immer nur nach dem Eintrittsalter (also dem damaligen Alter bei Vertragsbeginn). Auch das gern verbreitete Märchen, dass die Beiträge privater Krankenversicherungen jedes Jahr nur wegen des fortgeschrittenen Lebensalters ansteigen, ist schlichtweg falsch. Zu beachten ist allerdings, dass es einige private Studententarife gibt, welche die Beiträge staffeln und diese jeweils alle 5 Jahre anpassen an das dann gültige Lebensalter.
Für die Pflegeversicherung kann sich der Beitrag zudem geringfügig erhöhen, wenn Sie über gewisse Einkünfte (z.B. aus Zinsen, Mieten, Renten oder selbständigen Tätigkeiten) von mehr als 355 EUR verfügen - oder wenn Sie Angestellt sind und aus diesem Job ein Monatseinkommen von mehr als 400
EUR erzielen. In dem Fall dürfte der verminderte Beitrag zur Pflegeversicherung (zurzeit
16,80
EUR) nicht mehr gelten und Sie müssen den „normalen” Beitrag bezahlen. Die Konsequenz wäre eine Kostenerhöhung von zwischen
2,18
EUR und
6,30
EUR (ist abhängig vom Alter).
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