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Wann muss ich mich wie versichern?
Die Regelungen für Studenten in der Beihilfe (Kinder von Beamten):
Beamte haben hierzulande einen Anspruch auf eine staatliche Beihilfe und bekommen einen großen Teil ihrer Krankheitskosten (meist 50%) darüber erstattet. Die Restkosten werden von den meisten Beamten über spezielle Beihilfetarife abgesichert, welche nur über die private Krankenversicherung angeboten werden.
Diese Beihilferegelung gilt nicht nur für den Beamten selbst, sondern auch für dessen Ehepartner und Kinder. Die Kinder eines Beamten bekommen sogar bis zu 80% an staatlicher Beihilfe und müssen demnach nur 20% der Restkosten privat versichern.
Weil diese Art der Krankenversicherung sehr kostengünstig ist, lassen sich die meisten Abiturienten mit Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und bleiben weiterhin in der Beamtenbeihilfe der Eltern.
Für den Fall sollten Sie aber folgendes beachten:
Altersgrenzen für die Beihilfe:
Wenn Sie als Beamtenkind eine staatliche Beihilfe genießen, so können Sie dort nur bis zu einem gewissen Alter mitversichert sein. Die Beihilfe ist nämlich an das Kindergeld geknüpft - und das wurde früher bis zum 27. Geburtstag gezahlt.
Für alle nach 1981 geborenen Studenten aber gilt seit Januar 2008 die Regelung, dass die Beihilfe früher wegfällt:
- Geburtsjahr in  1982:  Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag
- Geburtsjahr ab 1983:  Beihilfe nur noch bis zum 25. Geburtstag.
Wenn Sie unmittelbar zwischen Abitur und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, wird die Beihilfe immerhin noch verlängert um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes. Spätestens hiernach aber würde sie endgültig wegfallen.
Der Anspruch auf die Beihilfe ist zudem an Ihr eigenes Einkommen gekoppelt:
Falls Sie also einen oder mehrere Nebenjobs ausüben, so dürfen Sie daraus nicht mehr als 640 EUR pro Monat verdienen. Andernfalls würde die staatliche Beihilfe sofort wegfallen. Gleichzeitig würde damit auch der Anspruch auf Kindergeld entfallen, welchen Ihre Eltern andernfalls vielleicht noch hätten.
Nach einem eventuellen Wegfall der Beihilfe wären Sie künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter versichert (demnach lediglich zwischen 20 und 25%).
Und weil der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zum Ende des Studiums nicht möglich ist (es wurde ja der Versicherungspflicht widersprochen) bleibt in dem Fall nur die Möglichkeit, sich über einen privaten Studententarif weiter zu versichern. Leider jedoch bieten nicht alle Privatversicherer preisgünstige Tarife für Studenten an. Falls Ihre bisherige Versicherung keine oder zu teure Studententarife anbietet, kann notfalls auch die Gesellschaft gewechselt werden.
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Stand der Datei: 14.11.2009| Copyright 1999 - 2012 dewion.de