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Die Regelungen für Studenten ab dem 25. Lebensjahr ...
Für Studenten, die bis dato über die gesetzliche Familienversicherung der Eltern versichert waren, hat das erreichen des 25. Geburtstages teure Folgen. Denn sie müssen hiernach der studentischen Krankenversicherung beitreten und eigene Beiträge zahlen.
Wenn Sie die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht haben, entfällt die bisher geltende kostenlose Familienversicherung. Nur wenn Sie in der Zeit zwischen Abi und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet haben, wird die Familienversicherung für die Dauer dieser abgeleisteten Monate verlängert. Spätestens danach aber endet die Familienversicherung in jedem Fall.
Von nun an müssen Sie sich über die studentische Krankenversicherung weiter versichern und eigene Beiträge bezahlen. Der Beitrag wäre bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und beträgt derzeit:
-
55,55
EUR
für die Krankenversicherung und
- - 66,81 EUR pro Monat (bzw. 65,53 EUR für Studenten mit Kind).
Aber auch die studentische Krankenversicherung gilt nicht bis ultimo, denn sie endet im Regelfall zum Ende des Semesters, in dem Sie
Alternativ hätten Sie auch die Option, aus der gesetzlichen Krankenkasse auszutreten und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dazu müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten lediglich einen Befreiungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich, weil diese je nach Bedarf verschiedene Tarife anbieten mit unterschiedlichen Leistungen. Derzeit gibt es 287 private Studententarife und bei nahezu allen kann ein Student unabhängig von der Semesterzahl bis zum 34. Geburtstag versichert bleiben.
In unserem Online-Rechner können Sie sämtliche private Studententarife sofort miteinander vergleichen. Es ist der wohl umfangreichste Rechner im deutschen Web.
Hier geht es direkt zum
weil die gesetzliche Familienversicherung nicht möglich war, so können Sie natürlich weiterhin studentisch krankenversichert bleiben zum gleichen Beitrag.
Auch hier gilt, dass die studentische Krankenversicherung maximal bis zum Ende des Semesters Gültigkeit hat, in dem Sie 30 Jahre alt werden und das 14. Fachsemester noch nicht vollendet haben (siehe oben).
müssen ab dem 25. Geburtstag keine Änderungen befürchten.
Die private Krankenversicherung berechnet die Höhe des Beitrages fast immer nur nach dem Eintrittsalter (also nach dem Alter bei Vertragsbeginn). Eine Ausnahme bilden nur die Studententarife, weil die Beiträge dort gestaffelt sind und somit generell zum 21., 26. und 31. Lebensjahr geringfügig erhöht werden. Im Gegenzug aber sind die Studententarife von vornherein um mindestens 200 Prozent kostengünstiger als die normalen Tarife. Die geringen Beitragserhöhungen, die alle 5 Jahre um rund 15% stattfinden, können somit verschmerzt werden.
Für die Pflegeversicherung kann sich der Beitrag zusätzlich erhöhen, wenn Sie aus Nebenjobs ein Monatseinkommen von mehr als
400
EUR
erzielen oder wenn Sie über sonstige Einkünfte von mehr als
365
EUR
verfügen (z.B. aus Zinsen oder Mieteinnahmen).
In dem Fall darf der pauschale Studentenbeitrag zur Pflegeversicherung (derzeit
16,80
EUR) nicht mehr gelten und Sie müssten den "normalen" Beitrag bezahlen. Dies würde, abhängig vom Alter und von der Krankenversicherung, eine Kostenerhöhung
von zwischen
1,70
EUR und
6,30
EUR bedeuten.
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