|
| |||||||||
Regelungen und Tipps für Studienanfänger ...
Studenten sollten sich besser schon vor dem Beginn des Studiums mit dem Thema Krankenversicherung befassen. Die Hochschulen verlangen nämlich gleich bei der Einschreibung einen Nachweis über eine bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung. Bei einem Wechsel der Hochschule muss diese erneut nachgewiesen werden.
Bei Studienanfang haben Sie generell das Recht, die Art der Versicherung frei zu wählen. Sie können sich mit Beginn des Studiums also entweder gesetzlich oder privat versichern.
Welches der beiden Systeme preiswerter ist hängt vom Alter, Geschlecht und letztlich auch vom eigenen Einkommen ab. Was die Leistungen betrifft, so liegt die private Krankenversicherung (bis auf wenige Ausnahmen) aber immer vorn.
Für Studienanfänger kommen im Normalfall die folgenden fünf Möglichkeiten für eine Weiterversicherung in Betracht:
Wenn Sie sich bei Studienbeginn weiter gesetzlich versichern, so wären Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert.
Wenn Sie direkt zwischen Abitur und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, so wird die Familienversicherung sogar verlängert für die abgeleisteten Monate dieses Dienstes. Beachten Sie aber, dass die Familienversicherung entfällt, wenn ein eigenes Einkommen erzielt wird und über bestimmten Grenzen liegt. Mehr dazu im Kapitel
Ab dem 25. Lebensjahr haben Studenten in aller Regel keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung der Eltern. Statt dessen müssen Sie dann der studentischen Krankenversicherung beitreten und eigene Beiträge zahlen. Der monatliche Beitrag für kinderlose Studenten beträgt in dem Fall
66,04
EUR / bzw.
64,76
EUR für Studenten mit mindestens einem Kind.
Auch hier kann die Familienversicherung verlängert werden, sofern Sie nach dem Abi Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben und vor dem Studium keine Tätigkeiten ausgeübt haben, die sozialversicherungspflichtig sind. Die Familienversicherung wird dann für die Dauer des abgeleisteten Dienstes verlängert. Danach aber würde die kostenfreie Familienversicherung in jedem Fall ablaufen.
Sollten Sie bei Studienbeginn den 30. Geburtstag bereits erreicht haben, so überschreiten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige Altersgrenze, denn Sie können sich in dem Fall nur über die so genannte freiwillige Mitgliedschaft versichern.
Je nach Krankenkasse würde der Beitrag zwischen
134
bis
152
EUR pro Monat betragen.
Unter ganz bestimmten
können Sie aber auch eine Verlängerung der studententischen Krankenversicherung beantragen und sich vorübergehend zu einem Beitrag von
66,04
EUR weiter gesetzlich versichern.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt die
Wenn Sie bis dato über die Beihilfe der Eltern versichert waren, dann sollten Sie sich vor dem Anfang des Studiums unbedingt Gedanken darüber machen, ob der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht sinnvoller wäre.
Die Beihilfe für Beamtenkinder ist nämlich an das Kindergeld geknüpft, welches immer nur bis zum 27. Geburtstag gezahlt wird. Und mit Wegfall des Kindergeldes entfällt auch die staatliche Beihilfe.
Für alle, die nach 1981 geboren sind, fällt die Beihilfe neuerdings sogar früher weg:
- Geburtsjahr in 1982: Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag
- Geburtsjahr ab 1983: Beihilfe nur noch bis zum 25. Geburtstag.
Wenn es also absehbar ist, dass Ihr Studium darüber hinaus andauert, sollten Sie sich bei Studienbeginn besser immer bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Allerdings müssen Sie dann ab sofort eigene Beiträge entrichten in Höhe von derzeit 66,04 EUR (ab dem 30. Geburtstag oder dem 15. Fachsemester sogar bis zu 152 EUR).
Falls Sie aber weiterhin über die Beihilfe versichert sein möchten, so müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dies kann nur in Form eines Befreiungsantrags erfolgen, den Sie bei Ihrer jeweiligen Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) stellen müssen.
In dem Fall haben Sie die freie Wahl: Entweder Sie wechseln in eine beliebige gesetzliche Krankenkasse - oder entscheiden sich dafür, weiterhin privat versichert zu bleiben.
Viele private Krankenversicherer bieten nämlich speziell für Studenten sehr günstige Tarife an. Holen Sie sich dafür einfach Angebote von Ihrer bisherigen Privatversicherung ein oder berechnen die Studententarife sofort mit unserem interaktiven
Wenn Sie weiterhin privat versichert bleiben möchten, sollten Sie aber folgendes beachten: Weil alle Studienanfänger eigentlich dazu verpflichet sind, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden, müssen Sie sich binnen drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen dafür einen Befreiungsantrag stellen, den Sie bei Ihrer jeweiligen Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) erhalten.
| |||||||||
| |||||||||
|
|
|||||||||