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Krankenversicherungen als Student
Gesetzliche Kassen oder private Krankenversicherung? - Entscheidungshilfen
Die meisten gesetzlich versicherten Studenten müssen sich über kurz oder lang selbst krankenversichern. Die Grunde dafür sind oft, dass mit dem 25. Geburtstag die gesetzliche Familienversicherung entfällt oder das ein zu hohes eigenes Einkommen besteht.
Und spätestens zum 30. Geburtstag oder ab dem 15. Fachsemester würden die Beiträge der gesetzlichen Kassen so stark ansteigen, dass sie ein Student nur schwer bezahlen kann.
Viele Studierende erwägen dann den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Anderen Studi´s hingegen fällt die Entscheidung zum Wechsel schon schwerer. Denn schließlich würde man sich vom gewohnten Standard der gesetzlichen Krankenkassen weg in das Unbekannte einer Privatversicherung bewegen.
Und beide Systeme haben, wie fast alles im Leben, ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile. Hier finden Sie Entscheidungshilfen zur Wahl Ihrer Krankenversicherung, welche nach möglichen Lebenssituationen unterschieden werden.
Verheiratete Studenten ...
Alle Studenten, die ihre(n) Ehepartner(in) und/oder ein Kind mitversichern müssen und gleichzeitig einen billigen Versicherungsschutz suchen, sollten in jedem Fall gesetzlich krankenversichert bleiben. Der unbestrittene Vorteil bei den gesetzlichen Kassen ist schließlich der, dass nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert sind.
TIPP für Studenten
Wenn Ihr Ehepartner voll berufstätig und im System der gesetzlichen Krankenkassen versichert ist, so können sich kostenlos familienversichern lassen. Die Mitversicherung würde in dem Fall sogar zeitlich unbegrenzt gelten bis zu Ihrer Exmatrikulation.
Studenten bis zum 25. Lebensjahr, familienversichert über die Eltern ...
Gesetzliche Krankenkassen:
Wenn Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert sind, dann sollten Sie sich immer kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichern lassen. Denn billiger als zum Nulltarif geht´s schließlich nicht mehr.
Die Familienversicherung würde aber sofort entfallen, wenn Sie über monatliche Einkünfte von dauerhaft mehr als 365 EUR verfügen. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Mieten und Zinsen, aus selbständigen Tätigkeiten oder aus Gelegenheitsjobs, nicht aber aus BAföG.
Die einzige Ausnahme bildet die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung aus einem so genannten "Minijob". Hier liegt die monatliche Einkommensgrenze zurzeit bei 400 EUR.
Liegt das regelmäßige Einkommen jedoch über 400 EUR / bzw. 365 EUR, so würde die beitragsfreie Familienversicherung entfallen und Sie müssten kostenpflichtig in die gesetzliche studentische Krankenversicherung eintreten.
Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung betragen dann:
 -  55,55 EUR für die Krankenversicherung und
 -    11,26 EUR zur Pflegeversicherung, insgesamt also
 -  66,81 EUR pro Monat (bzw. 65,53 EUR für Studenten mit Kind).
Private Krankenversicherungen:
Eine Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Kassen gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Für jede Person muss ein eigener Beitrag entrichtet werden. Lediglich in der Pflegeversicherung sind Kinder und Jugendliche in der Regel beitragsfrei mitversichert, solange sie unter 18 Jahre alt sind (bzw. unter 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind). Studenten und Schüler wären in der Pflegeversicherung bis 25 Jahre beitragsfrei versichert, sofern kein eigenes Einkommen von mehr als 400 EUR monatlich erzielt wird.
Studenten ab dem 25. Lebensjahr ...
Gesetzliche Krankenkassen:
Wer die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht hat, fällt automatisch aus der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern heraus. Nur wer in der Zeit zwischen Abi und Studium seinen Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet hat, erhält noch eine Verlängerung für die Dauer dieser abgeleisteten Monate. Spätestens danach aber endet die Familienversicherung in jedem Fall.
Von da an müssen sich studierende über die studentische Krankenversicherung weiter versichern gegen einen monatlichen Beitrag von (wie oben schon beschrieben) insgesamt 66,81 EUR. Dieser ermäßigt sich gerinfügig auf 65,53 EUR, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben.
Private Krankenversicherungen:
Für männliche Studenten, die keine Ehepartnerin und/oder Kinder mitversichern müssen, kann eine private Krankenversicherung dann durchaus ihre Vorzüge haben. In dem Alter wären die Beiträge der PKV zwar nicht geringer, doch die besseren Leistungen und die entfallenden Zuzahlungen (z.B. für Praxisgebühren und sonstige) machen dies oft wett.
Für Frauen dagegen sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung deutlich höher gegenüber den männlichen Kommilitonen. Bis zum 30. Lebensjahr oder 15. Fachsemester sind Studentinnen generell billiger versichert, wenn sie in der gesetzlichen Kasse bleiben.
Falls Sie allerdings hohe Einkünfte z.B. aus selbständiger Tätigkeit erzielen und deshalb zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Kasse abführen müssen, könnte eine private Krankenversicherung durchaus günstiger sein. In der Privatversicherung ist das erzielte Einkommen nämlich ohne Bedeutung.
Studenten ab dem 30. Lebensjahr ...
Gesetzliche Krankenkassen:
Mit Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt geworden sind, werden Sie bei allen gesetzlichen Kankenkassen als freiwillig versicherter Student eingestuft und müssen in Zukunft sehr viel höhere Beiträge abführen.
Die Konsequenz heißt: Ab dem nächsten Semester würde ein monatlicher Beitrag von ca. 144,94 bis 152,22 EUR fällig (unterschiedlich je nach Krankenkasse).
Wenn Sie sich gerade im Examenssemester befinden, bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die ersten 6 Monate wenigstens noch einen geringeren Übergangsbeitrag von zwischen 95,00 und 98,00 EUR angeboten.
Unter bestimmten können Sie die freiwillige Weitersicherung sogar auf bestimmte Zeit vermeiden und vorläufig weiter studentisch krankenversichert bleiben.
Private Krankenversicherungen:
Für Männer ab 30 Jahren lohnt sich sich eine private Krankenversicherung immer.
Denn abgesehen von den besseren Leistungen und den geringeren oder entfallenden Zuzahlungen sind die Beiträge vieler Privatversicherungen auch viel geringer als in der freiwilligen Versicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
Für Studentinnen ab dem 30. Lebensjahr sind die Prämien der Privatversicherungen in etwa gleich mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings dürfen Sie bei solchen Privattarifen noch keinen allzu großen Luxus erwarten. Hohe Zahnersatzleistungen oder Krankenhausbehandlungen im Einbettzimmer sind in der Preisklasse nicht vorhanden. Insgesamt aber sind die Leistungen auch bei den Grundschutztarifen besser als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Studenten ab dem 15. Fachsemester ...
Gesetzliche Krankenkassen:
Unabhängig vom Alter gilt die gesetzliche studentische Krankenversicherung immer nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. Danach hat ein Student des Status eines freiwillig Versicherten und die Beiträge würden auf das gleiche Niveau ansteigen wie bei 30-jährigen Studenten (siehe oben).
Zum Glück werden hier aber nur die Fachsemester eines einzelnen Studiengangs zusammen gerechnet. Eine Addition der Fachsemester für verschiedene Studiengänge findet also nicht statt. Auch Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester und werden ebenfalls nicht auf die Höchstzahl von 14 Fachsemestern angerechnet.
Private Krankenversicherungen:
Weil die Privatversicherer die Beiträge nicht nach den absolvierten Semestern berechnen, sondern allein nach dem Alter bei Vertragsbeginn, ist eine Pro- und Contra-Aussage hier sehr schwierig. Fakt ist, dass die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung sehr viel bessere Leistungen beinhalten. Zudem bestehen dort im Bereich von Medikamenten und Heil- oder Hilfsmitteln entweder geringere - oder gar keine Zuzahlungen.
Leistungsunterschiede im gesetzlichem und privaten System ...
Gesetzliche Krankenkassen:
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ist zu 95% identisch, denn die Krankenkassen sind grundsätzlich an das Sozialgesetzbuch gebunden. Mögliche Zusatzleistungen kämen wenn, dann nur durch freiwillige Kulanzleistungen zustande.
Private Krankenversicherungen:
Die private Krankenversicherung für Studenten hingegen bietet ein deutlich höheres Leistungsspektrum. Wegen der vielen verschiedenen Möglichkeiten gibt es dort aber auch große Preis- und Leistungsunterschiede. Hierfür hat dewion einen eigenen Rechner entwickelt, mit dem Sie die Beiträge und Leistungen sämtlicher Studententarife sofort vergleichen können. Den interaktiven Online Rechner mit Sofort VergleichOnline-Vergleich können Sie hier aufrufen.
Die elementaren und wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen haben wir Ihnen nachstehend aufgeführt :
Gesetzliche KassenPrivate Krankenversicherung
Familienversicherung
Ja.

Im Rahmen der Sozialversicherung sind alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen von mehr als 400 EUR pro Monat haben oder andere Einküfte (z.B. aus Mieten, Zinsen) von mehr als 365 EUR beziehen.

Für Studenten gilt dies jedoch nur bis zu bestimmten Alters- oder Semestergrenzen. Nähere Infos dazu im Kapitel Familienversicherung
Nein.

Für jede Person besteht ein eigener Vertrag mit einem eigenen Beitrag (Individualversicherung).

In der Pflegeversicherung aber können Studenten und Schüler beitragsfrei mitversichert werden, solange sie unter 25 Jahre alt sind, keine regelmäßigen Einkünfte von mehr als 365 EUR haben, keine Jobs mit einem Monatseinkommen von mehr als 400 EUR ausüben und wenn ein Elternteil ebenfalls in einer PKV versichert ist.

Ist die beitragsfreie Pflegeversicherung nicht möglich, erhalten Studenten einen verminderten Beitrag zur Pflegeversicherung von zurzeit 16,80 EUR, sofern die o.g. Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Beiträge
Die Beiträge werden grundsätzlich nach dem Solidarprinzip berechnet und sind deshalb vom eigenen Einkommen abhängig.

Wer viel verdient, zahlt also auch höhere Beiträge.

Für Studenten gelten niedrige Pauschalbeiträge, sofern bestimmte Alters- oder Semestergrenzen noch nicht erreicht wurden.

Die vergünstige studentische Krankenversicherung endet mit dem 30. Lebensjahr, spätestens aber zum Beginn des 15. Fachsemesters.
Die Beiträge sind abhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und von den gewünschten Leistungen.

Für Studenten werden stark reduzierte Beiträge angeboten, welche aber sehr unterschiedlich sind.

Diese Rabatte werden meist bis zum 34. Lebensjahr gewährt (teilweise sogar bis zum 35. Lebensjahr).

Die Anzahl der erreichten Semester dagegen ist bei den meisten privaten Tarifen nicht von Bedeutung.
Beitragsrückerstattung
Nein. Für Studenten generell nicht.

Rückerstattungen gibt es nur bei einigen wenigen Wahl-Tarifen, die neuerdings für Angestellte und Selbständige angeboten werden. Diese haben aber den Nachteil, dass man bei einem Abschluss 3 Jahre lang an diesen Vertrag gebunden ist und nicht wechseln kann.
Ja, ist nahezu immer der Fall.

Je nach Tarif werden Rückstattungen von bis zu 6 Monatsbeiträgen gezahlt, sofern innerhalb eines Jahres keine Kosten angefallen sind.

In manchen Privattarifen können sogar Kosten für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Rechnung gestellt werden, ohne dass die Rückerstattungen verloren gehen.
Gesetzliche KassenPrivate Krankenversicherung
Ambulante Behandlung (beim Arzt)
Kostenübernahme nur für Ärzte, die kassenärztlich zugelassen sind und nur in Höhe der üblichen, notwendigen Kosten.

Ferner gilt bei allen gesetzlichen Kassen das Hausarzt-Prinzip. Der Hausarzt soll zum ersten Ansprechpartner werden und die Stationen der einzelnen Behandlungen koordinieren. Die Krankenkasse kann solch ein kostenbewußtes Verhalten mit einem Bonus belohnen (z.B. niedrigere Zuzahlungen oder geringere Eigenbeteiligungen).

Alle Versicherten müssen eine Praxisgebühr zahlen: Für Arztbesuche muss ein fester Eigenanteil in Höhe von 10 EUR selbst gezahlt werden. Die Praxisgebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn lediglich ein Rezept ausgestellt werden soll.

Die Praxisgebühr wird pro Quartal fällig und immer nur für die erstmalige Inanspruchnahme eines Arztes innerhalb des Vierteljahres.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit.
Freie Arztwahl auch unter solchen Ärzten, die nur Privatpatienten behandeln und jederzeitige Möglichkeit zum Wechsel des Arztes.

Manche Privattarife sehen das vor (auch Primärarzt-Prinzip genannt).

Mit einem Hausarzt-Tarif können Sie viel Geld sparen, denn hier sind die Beiträge deutlich niedriger als bei denjenigen Tarifen, wo Sie direkt einen Facharzt konsultieren können.

Praxisgebühren wie bei den gesetzlichen Krankenkassen bestehen generell nicht.
Heilpraktiker / Naturheilverfahren
Die Kosten für Heilpraktiker werden nicht erstattet.

Einige wenige Kassen leisten im Ausnahmefall auf Kulanzbasis und nur mit besonderer Begründung, wenn Behandlungen durch Ärzte auf der Basis von Naturheilverfahren erfolgen sollen.
Die Kosten werden, je nach dem gewähltem Tarif, entweder zu 100% oder zumindest zum hohen Teil übernommen.

Von einigen Tarifen werden sogar Behandlungen nach dem erstattet.

Das Leistungsspektrum ist jedoch ebenso vielfältig wie unterschiedlich.

Manche Tarife nämlich übernehmen solche Kosten nur begrenzt oder gar nicht.
Medikamente / Verbandmittel
Hier greift eine feste Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 EUR und maximal 10 EUR.

Nicht erstattet werden Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, Reisekrankheiten, Abführmittel sowie Mund- und Rachentherapeutika.
Die Kosten werden von Ihnen in der Apotheke vorgestreckt und danach durch die Privatversicherung zu 100% erstattet.

Einige wenige Spar-Tarife dagegen sehen nur eine Erstattung von zwischen 75% und 90% vor.

In aller Regel jedoch keine Leistungen für Nährmittel (z.B. Vitaminpräparate oder Anabolika).
Gesetzliche KassenPrivate Krankenversicherung
Brillen und Kontaktlinsen
In den meisten Fällen keine Erstattung.

Nur für stark sehbehinderte Menschen mit schweren Sehfehlern sowie für Kinder und Jugendliche werden Brillen auf Kassenkosten übernommen.

Alle anderen, also die Standardbrillenträger, müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Kostenübernahme, je nach Tarif, entweder gar nicht oder zwischen 50 EUR und 1200 EUR.

Manche Tarife erstatten die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen sogar ohne Limit.

Die Kosten für Reinigungsmittel von Kontaklinsen werden von einigen Tarifen ebenfalls übernommen.

Einige Billig-Tarife übernehmen Sehhilfen aber erst ab einer gewissen Dioptrienzahl oder Zylinderwerten.
Zahbehandlungen und -prophylaxe
Kostenerstattung zu 100% nur für medizizinisch notwendige, übliche Behandlungen. Kostenerstattung zu 100%.
Eine Spar-Tarife sehen geringere Erstattungen von zwischen 75 und 90% vor.
Zahnersatz und Kieferorthopädie
Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Kassen nur noch einen Festbetrag im Rahmen einer befundbezogenen Regelversorgung.

Ein Anspruch darauf, dass auch ein hochwertiger Zahnersatz (z.B. mit Gold, Keramik / Verblendung) oder Implantaten wenigstens zu 50% erstattet wird, besteht seitdem in keinem Fall mehr.

Auch für Inlays wird nicht mehr geleistet.

Wenn Sie die hohen Kosten für Zahnersatz weiterhin in zufrieden stellendem Maße erstattet bekommen wollen, müssen Sie eine private Zusatzversicherung abschließen.
Die Leistung hängt vom gewählten Tarif ab. Möglich sind 50 bis 100%.  Üblich sind etwa 75%.

Bei nahezu allen Tarifen besteht auch ein Anspruch auf einen hochwertigen Zahnersatz in Form von Edelmetallen, Keramik oder Implantaten.

Unterschiede bestehen darin, dass Inlays aus Gold oder Keramik je nach Tarif unterschiedlich erstattet werden. Manche Versicherer stufen diese nämlich als Zahnbehandlung ein und erstatten 100% der Kosten. Andere sehen Inlays als Zahnersatz an und erstatten deshalb prozentual mit zwischen 50% und 90%.

Für Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) sehen manche Tarife zudem nur dann Leistungen vor, wenn die Behandung vor dem 18. oder dem 19. Geburtstag begonnen hat (bei Kieferorthopädie wegen Unfall meist jedoch unabhängig vom Alter).
Gesetzliche KassenPrivate Krankenversicherung
Krankenhaus (Unterbringung / Behandlung)
Wenn Sie im Krankenhaus liegen, müssen die Kassen für jeden Tag eine feste Eigenbeteiligung von 10 EUR pro Tag verlangen (maximal aber 280 EUR).

Die Eigenbeteiligung müssen Sie bei der Entlassung direkt an das Krankenhaus zahlen.

Ansonsten erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Operationen, Pflege und Unterbringung.

Wahl-Leistungen mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer auf der Privatstation oder Ansprüche auf Chefarztbehandlungen bestehen jedoch nicht.
Eine Eigenbeteiligung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht (bzw. nur in einem einzigen Tarif).

Sie können auf der Privatstation mit Unterbringung im 1- oder 2 Bett-Zimmer wieder gesund werden, oder im Mehrbett-Zimmer.  Es hängt allein davon ab, welchen Tarif Sie vorher gewählt haben.

Die privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) ist meistens automatisch enthalten, wenn Sie eine Unterbringung im 1- oder 2 Bett-Zimmer wählen.

Wenn Sie eine Unterbringung auf der Privatstation und/oder Chefarztbehandlung gewählt haben und später im Krankenhaus darauf verzichten (z.B. weil Sie auch so gut aufgehoben sind), dann erhalten Sie von den meisten Privatversicherern ersatzweise ein festes Tagegeld für jeden Tag des stationären Aufenthaltes.
Auslandsversicherung
Versicherungsschutz besteht nur in solchen Staaten, mit denen die BRD ein zur Sozialversicherung geschlossen hat.

Geleistet wird zudem nur bis zu dem Umfang, den die allgemeine Versorgung des jeweiligen Gastlandes vorsieht.

Außerhalb von Europa leisten die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht.
Generell voller Versicherungsschutz für alle Staaten des , also in ganz Europa mit Ausnahme von Bosnien, Serbien, der Schweiz, Russland, der Ukraine sowie Rumänien und Russland.

Außerhalb des EWR besteht je nach Tarif ein voller Versicherungsschutz für 1 bis 36 Monate oder sogar unbegrenzt.
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