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![]() Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach Ihrem Alter und dem erreichten Semester. Außerdem danach, ob Sie eventuelle Einkünfte haben.
All diese Regelungen sind nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) fest vorgeschrieben. Diese möchten wir ihnen hier auszugsweise und vereinfacht darstellen.
Das aktuelle Sozialgesetzbuch in der fünften Fassung (SGB V) können Sie sich außerdem direkt vom dewion-Server
Gesetzliche Familienversicherung (bis zum 25. Geburtstag):
Wenn einer Ihrer Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, genießen Sie zunächst eine kostenlose Mitversicherung über die so genannte Familienversicherung.
Beachten Sie aber, dass Sie immer bei demjenigen Ihrer Eltern mitversichert sein müssen, der den höheren Verdienst hat.
Sollte der besserverdienende Elterteil also in eine private Krankenversicherung wechseln, so wird Ihre Familienversicherung über kurz oder lang wegfallen und Sie müssten sich ebenfalls privat versichern.
Die Familienversicherung endet eigentlich immer mit dem 25. Lebensjahr, verlängert sich aber unter gewissen Voraussetzungen (z.B. für die Dauer von geleisteten Wehr- oder Ersatzdiensten oder sozialer Jahre).
Außerdem würde die Familienversicherung sofort wegfallen, wenn Sie über monatliche Einkünfte von dauerhaft mehr als 355 EUR verfügen. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus Mieten und Zinsen, aus selbständigen Tätigkeiten oder aus Gelegenheitsjobs (nicht aber aus BAföG).
Ausnahmen gemacht werden nur bei Einkünften aus geringfügigen Beschäftigungen (wenn also ein klassischer Minijob ausgeübt wird). Bei einem Minijob dürfen Sie zurzeit maximal 400 EUR verdienen.
Liegt das regelmäßige Einkommen jedoch über 400 EUR / bzw. 355 EUR, so würde die beitragsfreie Familienversicherung sofort entfallen und Sie müssten kostenpflichtig in die gesetzliche studentische Krankenversicherung eintreten.
Alle Studenten, für die eine Familienversicherung nicht oder nicht mehr in Betracht kommt, müssen sich über die gesetzliche studentische Krankenversicherung versichern.
Der Monatsbeitrag hierfür beträgt zurzeit:
-
54,78
EUR für die Krankenversicherung und
- - 66,04 EUR (bzw. 64,76 für Studenten mit Kind). Ab dem 15. Fachsemester, oder wenn Sie älter als 30 Jahre sind:
Nur wenn ein zuvor abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, die Geburt eines Kindes, längere Erkrankungen oder gewisse andere Gründe
kann die preiswerte studentische Krankenversicherung eventuell noch zeitlich ausgedehnt werden.
Gibt es keine Gründe, die für eine Verlängerung sprechen, kommt es ab dem folgenden Semester zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und die Beiträge steigen um mehr als das doppelte.
Je nachdem, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, würden die Beiträge ab dem nächsten Semester etwa
134
bis
152
EUR betragen (abhängig von der Krankenkasse).
Eine Ausnahme würde nur dann gemacht, wenn Sie sich gerade im Examenssemester befinden. In dem Fall bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen für 6 Monate einen verminderten Übergangsbeitrag von zwischen 95 und 98 EUR pro Monat an. Danach aber müssen Sie in jedem Fall den höheren Beitrag bezahlen. Studium und Nebenjobs
Wahrscheinlich haben Sie neben dem normalen Uni-Programm auch schon mal gekellnert oder in einem Büro gearbeitet. So ein Nebenjob hat aber oft Auswirkungen auf die Beiträge zur Sozialversicherung.
Hier verschaffen Sie sich einen Überblick, ab wann eine zusätzliche Beitragspflicht in der Krankenversicherung besteht oder womöglich auch zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Renten- und Arbeitlosenversicherung abgeführt werden müssen.
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