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![]() Regelung für Studenten nach dem 14. Fachsemester:
Alle Studenten, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen sich nach dem 14. Fachsemester auf eine nicht geringe Beitragserhöhung vorbereiten, weil von nun die studentische Krankenversicherung nicht mehr gelten wird.
Für Studenten, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, hat die Semestergrenze dagegen keine Folgen.
endet für Sie nach 14 Semestern die studentische Krankenversicherung und damit auch der günstige Beitrag.
Hierbei werden aber immer nur die Fachsemester eines einzelnen Studiengangs zusammen gerechnet. Sie können also, solange der
Sollte die Semestergrenze aber tatsächlich einmal erreicht werden, so können Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter versichern - oder aber mit sofortiger Wirkung in eine private Krankenversicherung wechseln.
Besonders für männliche Studenten, die unverheiratet sind und kein Kind mitversichern müssen, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung immer die günstigere und in der Regel auch die leistungsstärkere Lösung. Studentinnen hingegen zahlen in der Privatversicherung sehr viel mehr als ihre männlichen Kommilitonen und sollten allein deshalb einen Wechsel schon etwas akribischer überprüfen.
Mit dem Wegfall der studentischen Krankenversicherung jedenfalls haben Sie ab sofort die freie Wahl der Versicherungsart.
müssen ab dem 25. Geburtstag keine Änderungen befürchten.
Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nämlich immer nur nach dem Eintrittsalter (also nach dem damaligen Alter bei Vertragsbeginn). Auch das verbreitete Gerücht, dass die Beiträge privater Krankenversicherungen in jedem Jahr wegen des fortgeschrittenen Lebensalters ansteigen, ist schlichtweg falsch. Zu beachten ist allerdings, dass es einige private Studenten
Für die Pflegeversicherung kann sich der Beitrag zudem geringfügig erhöhen, wenn Sie über gewisse Einkünfte (z.B. aus Zinsen, Mieten, Renten oder aus einem selbständigen Gewerbe) von mehr als 355 EUR verfügen - oder wenn Sie eine Tätigkeit als Angestellter ausüben mit einem Monatseinkommen von mehr als 400
EUR. In solchen Fällen darf der pauschale Beitrag zur Pflegeversicherung für Studenten (zurzeit
16,80
EUR) nicht mehr gelten und Sie müssen den "normalen" Beitrag bezahlen. Die Konsequenz wäre eine Kostenerhöhung von zwischen
2,18
EUR und
6,30
EUR (ist abhängig vom Alter).
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