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Private Krankenversicherung
Die Leistungen beim Zahnarzt - Zahnbehandlung und Zahnersatz - Prophlaxe, Kronen und Implantate - Kierorthopädie
Es gibt mittlerweile viele effektive Behandlungsmethoden zum Erhalt der natürlichen Zähne. Ist es dafür schon zu spät, verfügt die Zahnmedizin über modernste Techniken für einen kosmetisch einwandfreien Zahnersatz (z.B. Implantologie).
Die Zahntarife der privaten Krankenversicherung erstatten dabei alle Kosten, die durch Untersuchungen, Behandlungen und weitergehende Maßnahmen entstehen.
Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
Die Zahnbehandlung umfaßt alle „normalen” Behandlungen, die der Zahnarzt vornimmt - von der Routineuntersuchung, der Entfernung von Zahnbelag, einer notwendigen Füllung - bis hin zur Paradontosebehandlung. Je nach Tarif werden dafür zwischen 75 und 100% erstattet.
Inlays
Inlays sind hochwertige Keramik- oder Goldfüllungen, die eine sehr gute Alternative zu den herkömmlichen Amalganfüllungen darstellen. Sie sind meist auch sehr teuer.
Auch hier sind die Erstattungssätze unterschiedlich: Manche PKV-Tarife stufen Inlays als Zahnbehandlung ein und erstatten Ihnen 100% der Kosten. Andere wiederum betrachten Inlays als Zahnersatz und zahlen deshalb nur prozentual (z.B. mit 75%).
Zahnersatz
Unter Zahnersatz versteht man Brücken, Kronen, Implantate und Zahnprothesen.
Die einzelnen Zahn-Tarife unterscheiden sich sehr stark in der Höhe der prozentualen Erstattung. Die Erstattungssätze liegen hier zwischen 40 und 100%.
Implantate
stellen derzeit die Grenzen des bestmöglich machbaren Zahnersatzes dar. Es sind künstliche Zähne, welche mittels Schrauben fest im Kiefernknochen verankert werden. Abgesehen von der langwierigen Behandlung sind Implantate immer mit hohen Kosten verbunden. Die privaten Zahntarife erstatten diese meistens mit den gleichen prozentualen Sätzen, wie sie es für „normalen” Zahnersatz vorsehen. Manche Tarife beinhalten hierfür jedoch gewisse Höchstgrenzen. Einige Billig-Tarife sehen gar keine Erstattung vor.
Kieferorthopädie
Unter dem Begriff der Kieferorthopädie versteht man die Korrektur von Fehlstellungen der Zähne (z.B. durch eine Zahnspange). Wenn Sie Kinder mitversichern sollten Sie darauf achten, dass der Tarif hierfür möglichst hohe Erstattungssätze vorsieht.
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Stand der Datei: 14.11.2009| Copyright 1999 - 2012 dewion.de