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![]() Ob Sie eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, ist abhängig von Ihrem Beruf und/oder Verdienst, bei studierenden zudem vom Lebensalter.
müssen eine bestimmte Einkommengrenze erreichen, um in die PKV wechseln zu können. Das Sozialgesetzbuch spricht hier von der „Versicherungspflichtgrenze“.
Nur wer diese Grenze erreicht, kann in die private Krankenversicherung eintreten.
Derzeit
(Stand 01/2012)
beträgt diese Einkommensgrenze
50.850
EUR.
Sie wird jedoch regelmäßig angepasst zum Januar eines Jahres. Entscheidend für die Ermittlung der Verdienstgrenze ist immer das Jahreseinkommen, dass Ihnen laut Arbeitsvertrag zusteht. Berücksichtigt werden auch Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld). Nicht relevant jedoch sind Boni oder Gratifikationen, die der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis zahlen kann, aber nicht muss. Umgekehrt wird der Privatanteil, der Ihnen für einen Firmenwagen vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, dem maßgeblichen Einkommen wieder hinzu gerechnet.
Für den möglichen Zeitpunkt eines Wechsels greifen außerdem unterschiedliche Regelungen und manchmal auch eine abweichende Einkommensgrenze.
Bei der Einkommensgrenze bis es eine generelle Ausnahme:
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 freiwillig gesetzlich versichert waren, gilt eine komplett andere Verdienstgrenze. Wer in dem Jahr bereits 45.000 EUR jährlich Brutto verdient hat, kann jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, unabhängig davon, wie hoch der Verdienst heute ist.
können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.
Davon ausgenommen sind lediglich einige
und
.
haben natürlich -wie alle anderen Freiberufler auch- jederzeit die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die meisten Privatversicherungen bieten für Ärzte ganz spezielle Tarife an (unterschiedlich ob
Humanmediziner,
Heilpraktiker,
Zahnarzt oder
Veterinär. Auch für
Pharmazeuten gibt es einige
spezielle Tarife.
können sich ebenfalls privat versichern, ohne dass irgendwelche Einschränkungen beachtet werden müssen. Die meisten privaten Krankenversicherungen halten für Beihilfeberechtigte spezielle Beamten-Tarife parat.
Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen ist keine Alternative, denn sie verfügt nicht über spezielle Ergänzungsversicherungen für Beihilfeberechtigte. Ein Beamter müsste in der GKV immer den vollen Beitrag für eine "100-Prozent-Krankenversicherung" bezahlen, wie ein Angestellter in der freien Wirtschaft, obwohl er nur die halbe Leistung oder vielleicht sogar nur 30 Prozent benötigt. sind generell zu 50% Beihilfeberechtigt. Der Dienstherr zahlt also stets die Hälfte der Krankheitskosten.
Den verbleibenden Teil können Sie über spezielle Anwärtertarife der PKV absichern. Diese Tarife sind sehr preiswert und kosten für Männer ab ca. 52 EUR pro Monat - und für Frauen ab 65 EUR. Für Rechtsrefendare in den alten Bundesländern sind die privaten Anwärtertarife jedoch nicht möglich, denn für diese gilt eine Versiche-
rungspflicht in der GKV. sind ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr bei den Eltern mitversichert und müssen ihre Krankenversorgung selbst in die Hand nehmen. In dem Fall kann jeder Student ohne weiteres in eine private Krankenversicherung wechseln. Für Männer rechnet sich eine private Krankenversicherung dann in den meisten Fällen, denn einige Versicherer bieten hierzu sehr preiswerte Lösungen an. In dem Alter sind diese zwar etwas teurer als die gesetzlichen Kassen - bieten im Gegenzug aber deutlich bessere Leistungen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder mit Abschluss des 14. Fachsemesters ist es in der GKV endgültig Schluss mit billigen Beiträgen. Von da an müsste sich jeder Student freiwillig weiter versichern und würde einen Beitrag von zwischen
144,94
und
152,22
EUR pro Monat zahlen (unterschiedlich je nach Krankenkasse).
Für männliche studierende bieten die PKV-Gesellschaften in dem Fall sehr preiswerte Tarife an.
Zu etwa dem gleichen Beitrag wie in der GKV würde ein Student sogar das „volle Programm“ genießen, wie z.B. den Wegfall der lästigen Hausarzt-Regelung, Wahl-Leistungen im Krankenhaus (Anspruch auf 1-oder 2-Bettzimmer und Privatarzt) sowie hohe Leistungen beim Zahnarzt.
Die Praxisgebühr entfällt in der PKV sowieso immer - egal, welcher Tarif gewählt wird.
Alle Infos dazu finden Sie im Kapitel
Generell ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung aber immer eine Hürde zu nehmen: Die Gesundheitsfragen im Antrag.
Jede Privatversicherung möchte sich zunächst ein Bild über Ihren Gesundheit
Sind gravierende, nicht ausgeheilte Erkrankungen vorhanden, kann die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder das Zustandekommen der Versicherung sogar komplett ablehnen. Aber nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich. In dem Fall lohnt es sich zu wissen, welche Gesellschaft bei welcher Erkrankung günstige Annahmerichtlien hat. Wenden Sie sich dazu einfach an einen unserer Experten. Der nennt Ihnen dann die geeigneten Versicherer. Übrigens: Wegen später auftretender Erkrankungen können weder die Beiträge steigen, noch kann es zu einem Leistungsausschluss oder zu einem Risikozuschlag kommen. Bei gravierenden Krankheiten hält dewion für Sie besondere Krankenversicherungen mit Kontrahierungszwang bereit. Anders ausgedrückt: In diesen Tarifen werden Sie, egal welche Vorerkrankungen bestehen, garantiert versichert. Kontaktieren Sie dazu einfach einen unserer Experten zwecks
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