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![]() Mit einer Selbstbeteiligung (SB) legen Sie fest, dass Sie pro Kalenderjahr einen festen Teil der Krankheitskosten aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Im Gegenzug lassen sich die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung deutlich senken, denn die
Tarife mit Selbstbeteiligung sind vom Monatsbeitrag her natürlich güstiger als vergleichbare Tarife ohne einen Selbstbehalt.
Alle Privatversicherungen bieten beim Selbstbehalt unterschiedliche Höhen an.
Die Bandbreite reicht von 53 EUR bis zur Höchstgrenze von 5.000 EUR pro Jahr. Außerdem gibt es unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung:
Hier greift der Selbstbehalt für alle Leistungsbereiche (Ambulant/Stationär/Zahn). Diese Regelung finden Sie immer nur bei den Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei einigen PKV-Tarifen wird für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen auf die Selbstbeteiligung verzichtet.
Diese Variante findet man oftmals bei den Modul-Tarifen der privaten Versicherung.
Dort greift die Selbstbeteilung dann z.B. nur für den ambulanten Bereich während Krankenhausaufenthalte oder Zahnbehandlungen davon befreit sind. Bei diesen Tarifen greift die Selbstbeteiligung immer nur zu einem gewissen Anteil an den Behandlungskosten (z.B. 20 Prozent) und nur bis zu einer fest bestimmten Höchstgrenze. Beispiel: Hat der Tarif eine SB von 20% bis max. 200 EUR, bekommen Sie ab sofort 80% der Kosten erstattet. Sobald die maximale SB-Grenze von 200 EUR innerhalb des Jahres erreicht ist, würden 100% der Krankheitskosten übernommen.
Die Selbstbeteiligung gilt stets für jede versicherte Person einzeln und beginnt mit jedem Jahr wieder neu. Für Kinder sehen viele Tarife aber oft nur die halbe Selbstbeteiligung vor.
Bei solchen Privattarifen besteht die Eigenbeteiligung immer „pro Behandlung”.
In dem Fall wird Ihnen pro Arztbesuch / bzw. Behandlungstag ein fester Betrag vom Erstattungsbetrag abgezogen. Derzeit jedoch gibt es nur einen Tarif mit einer solchen Regelung (dort werden 10 EUR je Behandlungstag von der Erstattung abgezogen). Eine Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie nur selten zum Arzt gehen oder sich praktisch nur für den schlimmsten Fall - z.B. für teure Aufenthalte im Krankenhaus oder für Zahnersatzkosten absichern möchten.
Nicht immer aber lässt sich mit einer Selbstbeteiligung ein wirklicher Beitragsvorteil erzielen. Denn ist diese zu hoch, könnte sich die anfängliche Kostenersparnis schnell in das Gegenteil wandeln, falls Sie innerhalb eines Jahres des öfteren in Behandlung sind. Hier erfahren Sie, womit man rechnen sollte: Für sie sollte die Eigenbeteiligung maximal 400 EUR betragen - denn schließlich muss der Arbeitgeber zwar die Hälfte der Beiträge, nicht aber die Selbstbeteiligung erstatten. Manchmal wird die Selbstbeteiligung auch von der Firma übernommen (bis 600 EUR steuerfrei). In diesen sehr seltenen Fällen ist eine höhere Selbstbeteiligung auch für Arbeitnehmer interessant. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, können Sie hier
Für Mediziner rechnet sich ein Selbstbehalt zumindest im Bereich der ambulanten Leistungen, denn unter „Kollegen” man behandelt sich oft gegenseitig. Ähnliches gilt für Krankenhausärzte, bei denen eine Selbstbeteiligung für den stationären Bereich oftmals sinnvoll ist.
für selbständig tätige rechnet sich ein moderater Selbstbehalt in fast allen Tarifen der privaten Krankenversicherung.
Bei den der privaten Krankenversicherung wird die anfänglich erzielte Beitragsersparnis umso geringer, je höher die Selbstbeteiligung ausfällt. Sollten Sie also innerhalb eines Jahres häufiger zum Arzt müssen und den Selbstbehalt voll ausschöpfen, bedeutet das unter Umständen ein Minusgeschäft für Sie. Ganz anders jedoch verhalten sich die
der privaten Krankenversicherung - denn preislich werden diese oft erst mit einer hohen Selbstbeteiligungsvariante interessant und der Selbstbehalt greift dort meistens nur für den ambulanten Teilbereich.
Eine Selbstbeteiligung in moderater Höhe kann durchaus hohe Preisvorteile mit sich bringen. Auch im Hinblick auf mögliche
In unserem interaktiven Vergleichsrechner können Sie die PKV-Tarife deshalb auch nach dem Effektivbeitrag - also dem fiktiven Beitrag inklusive der möglichen Selbstbeteiligung vergleichen. Sie bekommen dort auch die Beitragserstattungen aufgelistet.
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