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![]() Eine preiswerte Krankenversicherung ist besonders im Rentenalter sehr wichtig.
Denn mit Beginn der Altersrente vermindert sich meist auch das Einkommen.
Hinzu kommt, das mit zunehmendem Alter viel häufiger Krankheiten auftreten. Noch oft besteht der Irrglaube, dass die gesetzliche Krankenkasse im Rentenalter günstige Beiträge garantiert. Das aber ist ein Trugschluss, denn diese Zeiten sind schon lange vorbei. Denn bereits seit 1983 müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls Beiträge zahlen - und seit dem Jahr 1997 gilt sogar teilweise auch der allgemeine Beitragssatz.
Mit der Rente entfällt übrigens auch die Familienversicherung. Der Ehepartner und die Kinder müssen dann also einen eigenen Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen - auch dann, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte haben.
Die Situation für pflichtversicherte Rentner in der KVdR:
Als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zählen Sie, wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren - und zwar unabhängig davon, ob Sie dort freiwillig- oder pflichtversichert waren oder kostenlos über die Familienversicherung für Ehepartner.
Für Pflichtmitglieder in der KVdR gilt immer folgendes:
Die Situation für freiwillig versicherte Rentner in der GKV:
Als „freiwillig versicherter Rentner” gelten Sie dann, wenn Sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu weniger als 90% in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren.
Das Gesetz bestimmt, dass sich die Beitragsbemessung bei allen freiwillig versicherten Mitgliedern (und dazu gehören auch die Rentner) nach der gesamten Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes zu richten haben.
So verwundert es nicht, dass viele freiwillig versicherte Rentner monatlich 500 Euro und mehr an Beiträgen abführen müssen. Zusätzlich noch die Pflegeversicherung und den Eigenanteil von 0,9%. Diese Belastung erhöht sich im Durchschnitt sogar um 5,5% pro Jahr.
Die Situation in der privaten Krankenversicherung:
Vor vielen Jahren waren manche private Krankenversicherer in die Kritik geraten, weil die Beiträge für Rentner teilweise sehr hoch waren. Seitdem ist viel Zeit vergangen.
Das Problem wurde erkannt und führte zu deutlichen Verbesserungen.
Übrigens:
Wer als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA/LVA) hat, bekommt auch einen Zuschuss zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung.
Dieser beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes aus der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), maximal aber die Hälfte des PKV-Beitrages. Neben den Zuschüssen für Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden auch Unterstützungen zu Witwen- und Waisenrenten gezahlt.
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