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![]() Seit dem Jahr 1995 besteht in Deutschland eine vorgeschriebene Grundabsicherung für den Pflegefall. Auch privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung besitzen, so schreibt es der Gesetzgeber vor.
Mit anderen Worten: wer hierzulande gesetzlich oder privat krankenversichert ist, wird grundsätzlich auch Mitglied in der Pflegekasse seiner Krankenversicherung, denn die Pflegeversicherung ist ein fester Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems.
Die Pflegeversicherung hat das Ziel, die teilweise immensen Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit zumindest teilweise aufzufangen.
Wer aus dem System der gesetzlichen Krankenkassen ausscheidet und in eine private Krankenversicherung überwechselt, wechselt übrigens automatisch auch in die private Pflegeversicherung.
sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Leistungsspektrum der privaten Pflegeversicherung unterscheidet sich darum nicht von dem der gesetzlichen Kassen, ist also eher dürftig.
Eine Leistung aus der Pflegeversicherung gibt es immer dann, wenn für mindestens sechs Monate eine Pflegebedürftigkeit besteht - also Hilfe benötigt wird beim Essen, Waschen, An- und Ausziehen oder bei der Versorgung des eigenen Haushalts.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hilfen mindestens 90 Minuten am Tag notwendig sind und wenigstens 45 Minuten davon auf die sogenannte Grundpflege (also Körperpflege, Mobilität und Essen) verwendet werden muss.
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit gibt es zudem 3 unterschiedliche Pflegestufen, die gleichzeitig über die Höhe der Leistungen entscheiden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel
sind für privat Versicherte allein abhängig vom so genannten Eintrittsalter (also dem Lebensalter bei Vertragsbeginn). Das Einkommen spielt in der PKV keine Rolle.
Bei den meisten Privatversicherern sind die Beiträge identisch. Lediglich eine Hand voll Gesellschaften berechnet etwas höhere oder geringere Prämien zur Pflegeversicherung.
Auch für die private Pflegeversicherung erhalten Angestellte den 50%-igen Zuschuss auf die Beiträge bis maximal
37,29
EUR (in Sachsen jedoch höchstens
18,17
EUR).
sind in der privaten Pflegeversicherung bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei mitversichert, sofern sie keine eigenen Einkünfte (z.B. aus Zinsen, Mieten oder Renten) von mehr als
365
EUR haben
und keine Beschäftigungen mit einem Einkommen von mehr als
400
EUR ausüben. Immatrikulierte Studenten können sogar bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden, sofern die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
sind die Beiträge zur Pflegeversicherung, wie im System der gesetzlichen Krankenkassen auch, weiterhin zu zahlen.
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