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![]() Was Ihre private Krankenversicherung leisten soll, entscheiden allein Sie.
Einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung ist, dass jeder die gewünschten Leistungen durch die Auswahl der passenden Tarife weitgehend selbst bestimmen kann.
Die Leistungen beim Arzt und für die Unterbringung im Krankenhaus sind ebenso frei wählbar wie die Erstattungssätze für Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
1. Ambulante Behandlungen
Arztbesuche und verschriebene Medikamente sowie Heilmittel (z.B. Massagen, Fango und Krankengymnastik) oder Hilfsmittel (Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen) werden je nach Tarif entweder ganz - oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet.
2. Beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden
Ein Zahn-Tarif übernimmt Ihre Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz und zudem auch die Kosten für Kieferorthopädie (z.B. Kieferkorrekturen oder Zahnspangen für Ihr Kind). Für Zahnbehandlungen können Sie zwischen 80 und 100% Erstattung vereinbaren, beim Zahnersatz zwischen 40 und 100%. In manchen Tarifen können Sie wahlweise auch komplett verzichten auf irgendwelche Zahnleistungen.
3. Im Krankenhaus
Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen alle Kosten, welche durch ärztliche Behandlungen oder für die Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen.
Sie müssen lediglich entscheiden, ob Sie eine Unterbringung auf der Privatstation im Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung bevorzugen oder ob Ihnen das Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt ausreicht.
Einige Tarife bieten auch die Kombination Mehr-Bett-Zimmer
4. Pflegepflichtversicherung
Seit Januar 1995 ist das Vorhandensein einer Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für privat versicherte.
5. Gesetzlicher Beitragszuschlag
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes aus dem Jahr 2000 ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der eine private Krankenversicherung abschließt, muss einen Zuschlag von 10% auf bestimmte Tarife bezahlen, welcher vom Privatversicherer verzinslich angelegt werden muss und ab dem 65. Lebensjahr zur Entlastung der Beiträge herangezogen wird.
6. Kranken-Tagegeld gegen Verdienstausfall
Wer länge Zeit arbeitsunfähig ist, muss mit Einkommensverlusten rechnen.
Dem können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung vorbeugen. Zusätzlich können Sie Ihre PKV noch um folgende Tarife ergänzen:
1. Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte sind relativ selten und dauern meist auch nur ein paar Tage. Wir halten ein Krankenhaus-Tagegeld deshalb nur begrenzt für notwenig. Es ist bestenfalls für Selbständige und Freiberufler interessant. Für Angestellte dagagen weniger, weil diese ohnehin eine Lohnfortzahlung von mind. 42 Tagen durch den Arbeitgeber erhalten.
2. Kurtarife oder Kur-Tagegelder
Kuren und REHA-Maßnahmen sind generell eine Leistungssache der gesetzlichen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, Knappschaft oder Berufsgenossenschaft). Arbeitnehmer sind deshalb in der Regel automatisch gesetzlich abgesichert.
Manche Privattarife beinhalten trotzdem auch Leistungen für Kuraufenthalte für den Fall, dass der gesetzliche Träger die Kostenübernahme ablehnt. Bei anderen wiederum können solche Leistungen durch spezielle Kurtarife oder Kur-Tagegelder extra versichert werden. Und wer -wie die meisten Selbständigen und Freiberufler- nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte darauf besser immer achten.
3. Pflege-Zusatzversicherungen oder Pflege-Tagegelder
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit anderen Worten:
Das Leistungsspektrum dort ist ziemlich bescheiden.
Wer die Leistungen seiner Pflegeversicherung verbessern möchte, kann sich zusätzlich absichern. Fast jeder private Versicherer bietet hierfür entsprechende Tarife an.
4. Entlastungstarife (zusätzliche Beitragsentlastung in der Rente)
Viele Krankenversicherer bieten spezielle Zusatz-Tarife an, welche den Beitrag ab einem bestimmten Alter (spätestens mit 65 Jahren) um einen festen Betrag oder einen gewissen Prozentsatz senken.
Wenn überhaupt, dann sind solche Entlastungstarife nur für Angestellte interessant, weil der Arbeitgeber auch hier die Hälfte des Beitrages übernimmt, solange sein Anteil an der Krankenversicherung nicht mehr als insgesamt
279,23
EUR beträgt (Stand
Januar 2012).
Der maximale Arbeitgeberanteil steigt jedoch regelmäßig an, denn er ist daran gekoppelt, wieviel er zur gesetzlichen Krankenkasse allerhöchstens dazu zahlen müsste. Und weil die Beiträge der GKV ständig steigen, erhöht sich folglich auch der Arbeitgeberanteil zur PKV.
Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung kommt übrigens noch hinzu. Dieser beträgt derzeit maximal
37,29
EUR (in Sachsen jedoch nur
18,17
EUR)
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